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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1863-01-01 · Heft 8 · p. Seite 303

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
12 (1863)
Issue
Heft 8
Article
Geschichte der Juden in der Stadt und Diöcese Speyer
Date
1863-01-01
Page
Seite 303 (sequence 7)
Language
German
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itt Speyer. 802 seiner besonderen Gnade verbriefte Ludwig noch dem Bischöfe am 21. August 1228, dass die dem letzteren verpfändete Stadt Landau nicht anders als zugleich mit den dortigen .luden und auch nur von dem Kaiser oder dessen Nachfolgern sollte eingelöst werden dürfen78). I)ie Juden in Speyer waren aber bcreit8 im .Iahre 122t) für eine Schuld von 2000 Pfd. Heller vom Kaiser seinem Vetter, dem Pfalzgrafen Ruprecht, mit Kinwjlligung Gerhards, dem sie früher für denselben Betrag verpfändet waren, versetzt worden™), so dass dieser die jährliche Abgabe von 5)00 Pfd. Heller, über welche er 1227 mit den speyer'sclien Juden übereingekommen war, nur zwei Juli re bezog. Indessen war Gerhard t.lieils in Folge bedeutender Ausgaben, theils durch die alten Schulden des llochsüftes oft in grosser Geldverlegenheit, und eine Menge von Schuldverschreibungen an Christen und Juden, von denen die. eine wiederum die andere deckte, ihr den sieh aus den Jahren 1211— 418,1). So nahm er am 20. April 1211־ von den Juden zu Landau, Bruchsal und Lauterburg 400 Pfd. Heller auf mit dem Versprechen, diese Vorauszahlung ihnen an ihrer Bet von 700 Pfd. Heller abzuziehen, die sie ihm auf Martini (11. Nov.) jenes Jahres zu entrichten hatten. Damit aber der Abzug sicher geschah, versprach der Bisehof, Geissei oder Bürgen zu stellen. Am 8. Mai des nämlichen Jahres contraliirtc er mit dem Juden Isaue zu Deidesheim ein Anleihegeschüft, und bekennt in dem von ihm darüber־ ausgestellten Scheine, dem Lsaac 220 Pfd. guter Heller schuldig zu sein, die dieser ihm aus Liehe und Freundschaft in baarem Gelde geliehen und die Gerhard zu dos Stiftes Nutzen verwendet־ habe. Letzterer gelobt alsdann für .sich, das Stift und seine Nachkommen, die geliehene .Summe nächsten Martini zurück znerstatten und den Gläubiger die Schuld von der Bet, Steuer, den Zin.seti, Gefällen und Strafgeldern zu Deidesheim und von den Dienstlcutcn, die er dort habe, einnehmen zu lassen. Weder der Bischof noch dessen Amtmann soll dann ohne Isaac’s Willen doch die Sache so darstellt, als wenn Gerhard mit den Juden seines Ilochsfciftes das Uebereinkommen erst nach der vom Kaiser ausgcstellten Urkunde getroffen hätte, was unrichtig ist. 78) Regesten S. 42, Nr. 124. ־ Daselbst S. 42, Nr. 128. ׳*־>) Remling a. a. 0. I, 606.

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