Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Dr. Gabriel Riesser
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 229 (sequence 15)
- Language
- German
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Dr. Gabriel llicsser. 229 Volkes, wie man es nennt, oder der weniger Gebildeten macht, so ist von der anderen eine besondere Religion der Gebildeteren, der Aufgeklärten, ein in der Geschichte unerhörtes Unding, das nicht bestellen kann. Hüten wir uns vor einem solchen Versuch! er könnte sich und uns lächerlich machen. Es gibt viele brave, kluge, aufgeklärte Leute, die sich gerade zur Gonstituirung einer religiösen Gemeinde ganz und gar nicht eignen. Es würden unter einer solchen Gemeinde Viele sein, die da lehren, aber Keiner, der da lernen, es würden Viele sein, die da predigen, aber Keiner, der da hören möchte, und die Stelle des Predigers könnte leicht die einzige besetzte im Gotteshause werden. Es würden viele Reformatoren aut’stehen; aber Keiner wurde nach einem solchen verlangen, denn ein Jeder würde sich zur Genüge selbst reformiren. Ein Jeder würde die aller Autorität ermangelnden Einrichtungen, die der Andere bewertestelligt, gründlich zu kritisimi, aber Keiner würde etwas Dauerbaste8 und Autorität Besitzendes an dessen Stelle zu setzen wissein Diejenigen, die am Sonnabend die wenigen Stunden der Andacht der Arbeit nicht abgewinnon möchten, werden sie ain Sonntag der Erholung und der häuslichen Boijiiomliclikcit nicht ah gewinnen mögen, und das Gotteshaus wird von den Anhängern des Sonnabends und des Sonntags gleich wenig besucht werden." In diesen Worten spricht ein tief religiöses Gefühl; doch tritt im ״Juden“■ noch mehr der Reclitssinn und die energische Sprache des Bewusstsein des Rechts hervor• Wir machen hier besonders aufmerksam auf seine ״Be- Pachtungen über die Verhandlungen der zweiten Kammer des Grossherzogthums Baden über die Emancipation der Juden,“ und ״Betrachtungen über die Verhältnisse der Juden in Preussen.“ Sind diese Aufsätze nach ihrer practischen Tendenz jetzt nur als geschichtlich zu betrachten (und mit Bedauern muss gesagt werden, dass die ,,Be״ Pachtungen über die Verhältnisse der Juden in Preussen“ noch gegenwärtig manchem preussischen Staatsmanne zu eingehender Leetüre anzuerripfehlen sind) > 80 haben die in ihnen niedergelegten Rechtssätze dauernden Werth, sie rufen das Rechtsbewusstsein mit seltener Klarheit wach und zeigen die engen Grenzen, wo Recht und das junter