Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Dr. Gabriel Riesser
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 227 (sequence 13)
- Language
- German
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Di׳. Gabriel Riesscr. 227 noch, dass es der Wahrheit unwürdig ist, mit anderen Waffen als mit denen der Freiheit zu kämpfen, dass die der Aufklärung einen schlechten Dienst erweisen, die ihr, wie man in früheren Jahrhunderten es für den Glauben that, an dem {Staatsgesetze eine Stütze gehen möchten; die ihr pseudo•־rationales Pfaden״ thum, mit gleicher Gewalt ausgerüstet, an die Stolle der Dogmatik, die sie ihr Leben lang bekämpft haben, setzen möchten; die sich des Protestantismus als Aushängeschild für ihre Unduldsamkeit bedienen; an die Stelle der Intoleranz einer Kirche, die da sagt: ,,ausser mir kein Heil," die viel schlimmere Intolcranz einer anderen setzen möchten, die da sagen soll: ״ausser mir ist kein Menschenverstand.“ Iin darauffolgenden Jahre unternahm Riesscr die Heraus״ gäbe einer periodischen Zeitschrift: ״Der Jude." Sie ruft in dem Geiste Aller, die sich jene Zeit vergegenwärtigen, die Gefühle tiefer Achtling wach, die dem unermüdlichen Kämpfer gezollt wurde, und die mit jedem erscheinenden Blatte sich erneuerte. Die Juden frage wurde damals lebhaft in den Kammern der Mittel- und kleinen deutschen Staaten (denn nur diese hatten Co-nstitutionen) in einem meist ,durch Vorurtlieilc und nicht minder durch Handelsneid getrübten Geiste verhandelt. Der ״Jude“ setzte sich die Beleuchtung dieser verschiedenen Verhandlungen und die Widerlegung der grundlosen Hinwendungen gegen die Gleichstellung der Juden zur Aufgabe. Auch liier trug Riesser Wahrheiten vor, die ihre stete Geltung haben, und deren einer wir hier als Zeugen der tiefen Auffassung eine Stelle einräumen. Die sächsische Regierung hatte, wie im vor. Jahrgänge dieser Monatsschrift erwähnt wurde, religiöse Reformen, wie die der Verlegung des Sabbats auf den Sonntag, zur Bedingung der Emancipation gemacht. Nachdem R. das Unsittliche und Ungerechte solcher Bedingung besprochen, fährt er fort: ״Aus dem vorher Bemerkten ziehen wir die Folgerung, dass wir hei jeder bedeutenden religiösen Reform, bei einer solchen besonders, die eine Trennung, mithin eine theilweise neue Gestaltung des religiösen Lebens möglicherweise hervorrufen könnte, nicht bl08 darnach zu fragen haben, ob das, was sie einführt, an sich genommen bequem, zweckmässig, vernünftig ist, sondern auch, ob die Reform die lebendigen Elemente, die zu dem Bestehen und Gedeihen einer religiösen Gemeinschaft