Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Dr. Gabriel Riesser
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 222 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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222 Dr. Gabriel Riesser. Eueren Kindern lehret, dass Alle, die nicht an den Heiland glauben, ausgeschlossen sind von der Gnade Gottes? Wie, wenn diese Lehre, entsetzlich für jedes freie Geimith, das noch nicht verlernt hat, die Menschen zu lieben, vor Allein entsetzlich aber• für Euere Kinder und für die Enkel Euerer Eltern, die zarten Gemüthei• mächtig erschüttert?“ — Der Verf. fordert zu Yereinen, zunächst aus Bekennen! des mosaischen Glaubens, auf, ״deren Mitglieder ihren ernsten Willen aussprechen, Alles zu thun, was nach ihrer besten Ueberzcugung der bürgerlichen Gleichheit für ihre Glaubensgenossen forderlich sein kann, und, so lange der Verein bestehet, d. 11. so lange bis dieser Zweck vollkommen erreicht ist, ihren Glauben nicht mit dem herrschenden vertauschen zu wollen." Diese Schrift erregte durch ihre offene, unumwundene Darlegung der Unwürdigkeit jenes allein die Heuchelei begünstigenden und fördernden Ausschliessungsgesetzes, sowie durch das feste Auftreten des sein Rocht verlangenden, nicht es als Begünstigung erhellenden Juden, grosses Aufsehen, und es richteten sich die Blicke Vieler achtungsvoll auf den Verf. Es fehlte aber auch nicht an Tadel und Entgegnungen, Es liess sich manche Stimme tadelnd darüber vernehmen, dass Riesser mehreremal seinen Standpunkt, als den des überwundenen Ceremonialgesetzes, des nunmehr nicht verbindenden Sabbatgebotes u. s. w. geltend machte. In einer Schrift, die der schädlichen Begriffsvenvirrung von Kirche und Staat entgegentritt und Gewissensfreiheit als die Grundlage des rechtlichen Sfcaates bezeichnet, durfte ein specieller, religiöser Standpunkt nicht hervorgehobem werden, sondern war einfach auszuführen, der Staat beeinträchtige durch seine Ausnahmsgesetze gegen die Juden Recht und Wahrheit. R. scheint diesen Einwurf ixru Voraus gefühlt zu haben und sagt daher in der Vorrede: ״Der Verfasser sah sich genötliigt, einer für die Sache seiner Glaubensbrüder höchst verderblichen Indifferenz gegenüber, die Gesinnung auszusprechen, die so Viele, die ihm gleich denken, bestimmt, an der Lehre ihrer Väter festzuhalten, wenn sie gleich sehr vieles von den Formen derselben, was Anderen wesentlich erscheint, als der vorübergehenden Nothwendig-