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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1863-01-01 · Heft 6 · p. Seite 204

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
12 (1863)
Issue
Heft 6
Article
Rabbiner Samson Wolf Rosenfeld
Date
1863-01-01
Page
Seite 204 (sequence 4)
Language
German
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204 Samson Wolf Rosenfehl. &tcn an, und man konnte es den ersten und späteren Schriften Rosenfohrs, mit denen er in die 0offenfclichkeifc trat, sehr wohl annierken, wie er sieh in den Styl und die Denkweise Jener hineinzuarbeilcn verstand. Durch M. wurde er auch zum Studium der Philosophie veranlasst, und der damals noch viel «reitende und viel beliebte Christian Wolf ward sein Führer. Nebstdem lernte er auch die Dichter der deutschen Nation genauer kenn cm und unter den Moralisten ward und blieb ilun bis spät Geliert sein treuester Freund. In Italern war damals durch die Erhebung des Staates zum Königreich (1800), durch den Anwuchs in seinen De- Sitzungen durch Ansbach und Baireuth, und besonders nach den Freiheitskriegen, alLinälig ein besserer Geist erwacht, der sich freien Regungen hingab, und der mensehenfreundliche Sinn seines ersten Königs, Maximilian Joseph, kam den Anforderungen der Zeit und seines Vol- Ices entgegen, und er verlieh, einer der ersten deutschen Furten, eine Verfassung (1818), die jedoch nach der da״ linils allgemein obwaltenden beschränkten politischen Ansehauungsweise in Deutschland nur den drei im Königreich bestehenden christlichen Kirchengesellschaften den. Genuss gleicher bürgerlicher und politischer Rechte gewährte. Die Verhältnisse der Juden waren bereits durch ein Gesetz vom 10. Juni 18L3 geregelt worden, nach welehern den jüdischen Glaubensgenossen eine gleichförinige Verfassung gegeben werden sollte und die bisher!־ gen ״Schutzjuden״ baierische Bürger wurden. Aber so anbahnend und fordernd auch das Gesetz von 1813 für eine sociale und intellectuclle Verbesserung der baierisehen Juden wurde (so bestimmte dasselbe, dass künftighin die Rabbiner regelmässige Gymnasialstudien gemacht haben müssen, bevor sie ihr theologisches Examen — vor einer eigens dazu ernannten Prüfungscommission — ablegen, ferner die Elementar- und Religionslehrer in den königl. Schulscminaricn ihre Ausbildung erhalten sollen), so war doch der Verbesserung ihrer socialen Lage ein furchtbarer Hemmschuh in dem Matrikelgesetz gegeben worden, welches auf dem ausdrücklich paraphirten Grand-

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