Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Über Thierquälerei nach den Grundsätzen des Judenthums
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 53 (sequence 13)
- Language
- German
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nach den Grundsätzen des .hidontluims. 1. Das Verbot (J. B. Mos. 22, 28): Und Ochs oder Lamm, es und sein Junges sollt ihr nicht schlachten an einem und demselben Tage. 2. Das Verbot (5. B. Mos. 22, fi): Wenn du auf dem Wege einem Vogel neslo begegnest auf irgend einem Baume oder auf der Erde, darin Küchlein oder Eier und die Mutter sitzt über den Küchlein oder den Eiern, so sollst du nicht die Mutter summt den Jungen nehmen, sondern entlassen sollst du die Mutter, und die Jungen magst du dir nehmen, auf dass es dir wohlgehe und du lange lebest. Es fragt sieb, welche Rücksicht liier auf das Thier genominell werden sollteV Was kann daran liegen, wenn das Alte und das Junge an einem Tage geschlachtet wird, ohne-dass das Eine von dem Anderen etwas weissV Im Gegentheile sollte man glauben, dass durch dieses gleichzeitige Schlachten jedem Theile die vergebliche Sehnsucht nach dem anderen erspurt werde. —־ Nun meint zwar Mainionules (More III, 48), das Verbot wäre aus der Besorguiss ergangen, dass man das Junge vor den Augen des Alten schlachten könnte; dem ist ja aber durch das Verbot, sie an Einem Tage zu schlachten, gar nicht vorgebeugt, und wäre viel zweckmässiger gewesen, dies deutlieh mit den Worten zu verbieten: Du sollst nicht das Junge vor den Augen des Alten schlachten, und umgekehrt. Eben so schwierig ist es, bei dem Verbote, das Vogelnest betreffend, den Grund in dem Schmerze des Thiercs aufzutinden. Denn wenn Maimonides (ibid.) meint, weil es der Alten schmerzlich ist zu sehen, wie man ihre Jurigen vor ihren Augen nimmt*), so muss es derselben nicht minder schmerzlich sein, llüchtend ihre Jungen preisgeben zu müssen, die sie ja mit ihrem Leben zu schützen *) Naclnnan. führt im Namen des More auch für dieses genannte Verbot die Befürchtung an , man könnte das Junge vor den Augen des Alten schlachten. Allein, dieser Grund findet sieh nicht im More; auch wäre er wohl kaum stichhaltig; denn dasselbe wäre ja auch zu befürchten, wenn sie im Hause aufgezogen wären. Es werden noch manche Gründe mit nicht grösserem Glücke versucht.