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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1863-01-01 · Heft 2 · p. Seite 49

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
12 (1863)
Issue
Heft 2
Article
Über Thierquälerei nach den Grundsätzen des Judenthums
Date
1863-01-01
Page
Seite 49 (sequence 9)
Language
German
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nach den Grundsätzen des Judenthums. 19 selbst etwas gemessen, gestützt auf die Worte der Schrift (5. B. Mos. 11, 15), wo erst die Nahrung des Thieres und dann die des Menschen erwähnt ist (Gittin 04). In Verbmdung hiermit־, steht 5. Das Verbot (5. B. Mos. 25, 4): Du sollst dem Ochsen nicht das Maul vcrschliessen, wenn er drischt, d. 11. nach der rationellen rabbinischen Erklärung (Baba Mezia Abschiu 7) 'דבר הכתיב בהו Du sollst Überhaupt das Thier, das mit Nahrungsmitteln beschäftigt ist, nicht verhindern, davon 7>u gemessen. Dies wäre eine llärte. Du sollst dich vielmehr, erklärt R. Aliroii Imlewi hierzu, gegen das Thier sanft und wohlwollend gewöhnen, dass du ihm gönnest den Genuss seiner Arbeit, damit du umsomehr desgleichen gegen Menschen übest. In der That entspricht dieses Verbot ganz (nach der rabbinischen Erklärung) gleichem Gebote in Bezug auf den Arbeiter, indem die Rabbi 11 en die Vorschriften (5. B. Mos. 25, 25. 20) dahin deuten, dass dem Arbeiter im Weinberge oder auf dem Felde erlaubt sei, daselbst Weintrauben oder Aehreu zu pflücken und zu essen, jedoch nicht davon mitzwuelnuen. Schonung der Thiere empfiehlt 4. Das Sabbatgebot, nach welchem wir auch den Thiereo eben so wie den Menschen am Sabbat Ruhe gönnen sollen. Es verstellt sich aber von selbst, dass man auch an Werktagen nicht das Thier über Kräfte an׳ strengen darf, da 5. Die heilige Schrift cs uns ja zur Dl licht macht, einem Thiere — selbst des Feindes — das unter seiner Last erlieget, aufzuhelfen und sie ihm zu erleichtern (2. B. Mos. 25, 5 und 5. B. Mos. 22, 4)*), aus welchem Gebote überhaupt der Talmud (Bab. Mez. 52) das Verbot folgert, ein Thier unnöthige (^ua! leiden zu lassen צער בעלי חיים. Die Gesetzeserklärer versäumen aber dabei nicht, die An- Wendung zu machen, um wie viel höher nun die Pflicht sei, dem Nebenmenschen jeden Verlust und jedes Leid zu ersparen. Es ist nämlich iu diesem Gebote die Doppelpflicht ausgesprochen.׳ dem Menschen, ob auch Feind, ף Vgl. dazu ס׳ רחגוך מצו׳ פ׳.

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