Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Über Thierquälerei nach den Grundsätzen des Judenthums
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 48 (sequence 8)
- Language
- German
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48 U t* b er Thic r quäl v vci bote (3. B. Mos. 17, 13) zu Grunde, das Blut eines Vogels oder eines Wildes zu bedecken, ,,Es liegt,“ heisst es, ״eine gewisse Härte darin, das Fleisch des Thieres zu essen, während das Blut, sein Lebenselement, vor unseren Augen dahindiesst. Bei den opferbaren Thieren wurde dies nicht geboten,, weil deren Blut für den Altar zu der edlen Bestimmung der Sühne benutzt wird." Freilich konnte liier auch der Grund obwalten, dass mit dem Blute kein Aberglaube getrieben werde. 4. Aus eben diesem Grunde (Verhütung der Zerstörungslust) wird (3. B. Mos. 17, 4) von demjenigen, der ein Thier schlachtet und es nicht in das Stiflszelt bringt, gesagt רם שפך Blut hat er vergossen, wie 11. Ahron hui. dazu erklärt: Da das Thier ihm zu essen verboten, so wird das Schlachten ihm als unnüthiges Blutvergiessen angerechnet, indem den Menschen nur erlaubt wurde, das Thier zu einem Opfer, zu ihrer Nahrung oder zum Gebrauche für ihre Gesundheit, oder sonst zu einem nüthigen Gebrauche, nicht aber es ganz nutzlos zu tödten. 5. So wie die Zerstörung, so ist auch die Verstummehing, namentlich die Castrirung der Thiere als roher Eingriff in die Natur mul Verhinderung der Fortpflanzung des Geschlechtes verboten (3. B. Mos. 24 ,2צ). II. Sehr zahlreich sind die Vorschriften, welche zunächst die Fliege und den Schutz der Thiere, sowie die Abwehr der Qual von denselben bezwecken, als ihren letzten Zweck aber die Bildung des Menschen zu Liebe lind Wohlwollen erzielen. 1. Die gröbste Verletzung und roheste Quälerei des Thieres ist schon den Noachiten verboten (1. B. M. 5), 14), nämlich Fleisch oder Blut von einem noch lebenden Thiere zu.gemessen, indem dies eine eben so grosse Grausamkeit gegen das Thier ist, als es Verwilderung der Menschennatur auch gegen Menschen bewirkt. Der Israelit soll aber nicht nur die Grausamkeit gegen das Thier meiden, sondern Schonung und Fürsorge für das• selbe liegen. Dazu gehören: 2. Die r&bbinische Vorschrift, für die Nahrung der unserer Fliege anvertrauten Thiere zu sorgen, bevor wir