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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 11 · p. Seite 423

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 11
Article
Dr. Bernhard Beer
Date
1862-01-01
Page
Seite 423 (sequence 19)
Language
German
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Dr. Bernhard Beer. 423 die Kammei* dringend von einem die Beschränkungen wieder einführenden Beschlüsse abmahnen.“ Bei der Ab- Stimmung wurde sowohl das Majoritäts - als das Minoritätsgutachten verworfen, und die erste Kammer sprach sich mit überwiegender Mehrzahl für die Gleich- Stellung aus. — Die Angelegenheit ging an die zweite Kammer zurück: abermals trat der Minister des Innern, unterstützt von dem Ministerpräsidenten v. Zschinsky, für die Regierungsvorlage ein und erklärte, die Käthe der Krone können in keiner Weise derselben anrathen, von der Vorlage abzugehen. Die zweite Kammer trat hierauf dem Beschlüsse der ersten Kammer bei. Der unerwartete Ausgang rief ungemeine Freude hervor, eine Deputation begab sich zum Minister des Innern, um ihm den Dank der Gemeinde abzustatten. ״Nicht mir schulden Sie Dank, erwiederte Herr v. Friesen, sondern S1*. Majestät dem König, der darauf bestanden, dass die Ihnen eingeräumte Gleichstellung nicht zurückgenommen werde. Der anerkannte Rechtssinn des edlen Fürsten hatte also das schöne Werk vollendet! Spätere Versuche an der Gleichstellung zu rütteln, wurden stets von der Regierung energisch zurückgewie- 860. Als nicht lange hierauf die erste Kammer, bei Gelegenheit einer aus dem Voigtlande hinsichtlich des Handels ausländischer Israeliten übergebenen Petition, auf eine neue Vorlage in Betreff der inländischen Juden antrug, erklärte der Minister v. Friesen: ״Der Staat, der von Bekennern des echten Christenthums bewohnt sei, habe wohl eine andere Aufgabe, als die Juden wegen ihres Bekenntnisses zu unterdrücken. Zeigen die Juden Treue und Anhänglichkeit an ihren Glauben, so sind sie deshalb zu ehren, und kann der Staat nur wünschen, dass ein solcher Sinn sich allgemein verbreite. Dringe man darauf, dass die Regierung einen Gesetzentwurf für die Juden Sachsens vorlege, so sei mit Bestimmtheit vorauszusagen, die- Vorlage werde, so die Juden in ihrem bisherigen tadellosen Betragen fortfahren, nur zu ihrem Vortheile sein und werde ihnen die Gleichberechtigung noch mehr si- 32*

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