Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Dr. Bernhard Beer
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 421 (sequence 17)
- Language
- German
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Dr. Bernhard. Beer. 421 denz gesehen. Bin blutiger Aufstan d brach aus, die Macht der Waffen schlug nach hartem Kämpfe den Aufstand nieder. Den bald hierauf versammelten Ständen wurde eine neue Verfassung vorgelegt, die die Grundrechte dem grösseren Theile nach ausser Kraft setzte. Von Neuem bemächtigte sich Unruhe der Gemeinde, man fürchtete die durch die Grundrechte bewirkte Gleichstellung aufgehoben zu sehen; doch der neue Verfassungsentwurf besagte: ״Der Genuss der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse.1‘ Ferner: ״Auch den israelitischen Glaubensgenossen stehet die freie, öffentliche Religionsübung zu. Was in den §§ 63—67 von den Rechten des Königs über die Kirchen, von den Beschwerden über Missbrauch der kirchlichen Gewalt, von dem Rechtsverhältnisse der Diener der Kirchen und den Stiftungen bestimmt ist, gilt in gleicher Weise auch von den israelitischen Glaubensgenossen und den für sie bestimmten Stiftungen.“ Man erkannte dankbar, von welchem Geiste diese Paragraphe dictirt waren; durch sie wurde sogar noch mehr als durch die Grundrechte der Confession eingeräumt, da hier in ausdrücklichen Worten der israelitische Cultus dem Cultus der anerkannten christlichen Confessionen gleichgestellt wurde, ferner das Gesetz offen aussprach: ״den israelitischen Glaubensgenossen stehet die freie öffentliche ReligionsÜbung zu.“ Aber die neue Verfassungsurkunde wurde den Kammern zur Berathung vorgelegt: was werden diese beschliessen? Und die Besorgniss vermehrte sich bei der Wahrnehmung, dass die erste Kammer sich aus den früheren reactionären Elementen recrutirt] In der That zeigte auch bald das Vorgehen dieser Kammer, wie begründet die trübe Ahnung war. Der wieder rührig gewordene Zunftgeist wendete sich dahin, wo er hoffen durfte, Sympathien zu begegnen; drei und dreissig Innungsvorstände Dresdens übergaben der ersten Kammer Petitionen gegen die Gleichstellung der Juden, und sie zeigte sich geneigt, hierauf einzugehen. Die Angelegenheit kam an die zweite Kammer. Die Deputation stimmte der Regierungsvorlage bei; da erhob sich in der Frankel, Monatsschrift. XI. 11. 32