Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 11 · p. Seite 419

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 11
Article
Dr. Bernhard Beer
Date
1862-01-01
Page
Seite 419 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2829132-2829276-2829288-2859139--07251-2859193
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Dr. Bernhard Beer. , 419 schritt bemerkbar: die Volksmeinung klärte sich allmälig, und man wagte nun mit der Ansicht liervorzutreten, der freie Staat müsse auf Rechtsgleichheit basirt sein; namentlich sprach der Abgeordnete zu der Rationaiver- Sammlung in Frankfurt, Professor Wiegard, diesen Satz mit der Kraft der innersten Ueberzeugung im Angesichte! seiner Wähler aus, und es kam ihm kein Widerspruch entgegen. Als daher die Regierung am 3. Februar des darauffolgenden Jahres die in Frankfurt beschlossenen Grundrechte des deutschen Volkes den Kammern .vorgelegt und zu § 3 hinzugefügt hatte: ״Da in diesem Paragra.ph, verbunden mit § 16, die volle Emancipation der Juden und indirect auch die Gewerbefreiheit enthalten ist, so muss zur Vermeidung von Missverständnissen darauf hingewiesen werden, dass, so lange nicht die in Aussicht gestellten Reichsgesetze erschienen und zur Geltung gelangt sind, nach Art. 6 des Einführungsgesetzes, auch wegen Erwerbung des Grundeigenthums und des Gemeindebürgerrechts es bei den zeitherigen landesgesetzlichen Be- Stimmungen verbleiben muss,“ wurde in der zweiten Kammer am 14. Februar mit Einstimmigkeit der Beschluss gefasst: ״Die Kammer bringt an die Staatsregierung den Antrag und die Ermächtigung, dass dieselbe die Grundrechte nebst dem damit erschienenen Einführungsgesetze und mit dem vorstehend unter 1. aufgestellten Grundsätze, aber ohne die dem königlichen Decrete vom 3. Februar beigefügten Bemerkungen der sächsischen Regierung, sofort zur Publication gelangen lasse.“ — Am 8, März erschien im ״Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9“ eine vom Könige Unterzeichnete und von dem Ministerpräsidenten Held (das Ministerium Braun war abgetreten) contrasignirte Verordnung, in welcher die Grundrechte des deutsehen Volkes für das Königreich Lachsen, ohne Zusatz und Erläuterung, publicirt wurden. So war nun die Emancipation der Juden nach jahrelangem Ringen ausgesprochen! Doch noch war sie nicht ein ungefährdeter Besitz, noch war den Juden Sachsens ein harter Kampf aufgespart. Wir wollen den Begebenheiten nicht vorgrei-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.