Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Dr. Bernhard Beer
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 418 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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418 Dr. Bernhard Beer. , Gegenwart eine Jaden und Judenthum ungünstige Gesin-׳ nung wahrzunehmen ist, so wird ihn Mitleid ob seiner beschränkten Anschauung, aber nicht Anklage treffen, stehet er sonst für das Princip der Anerkennung des Rechts und der Gleichberechtigung in Jedermann: ein und hegt die Ueberzeugung, dass nur dann ein Volk der Freiheit werth sei, wenn es dieselbe für Jedermann zur vollen Geltung kommen lässt, ln vielen Demokraten des Jahres 1848 hingegen trat eine Principlosigkeit hervor, die ihrem Gebühren den Stempel des demagogischen Ehrgeiz es oder eines noch verwerflicheren Egoismus aufdrückte; sie stachelten die Menge durch den Ruf ״Freiheit“ auf, verlangten Abschaffung beschränkender Gesetze und privilegirter Rechte; aber Aufhebung der den Juden in den eigentlichsten Rechten des Menschen beschränkenden Gesetze wurde perhorrescirt, hier wagte'man nicht, den Vorurtheilen der Menge entgegenzutreten: und dieses nannte man einen Kampf für Freiheit! Diese Sorte Demokratie stand zu jener Zeit in Dresden in üppiger Blüthe und schien selbst im Ministerium ihre Vertretung zu finden. Stützte sich doch dieses Ministerium auf das Volk, und war namentlich der ״ volksthümliche “ Minister des Innern, Oberländer, wie aus seiner früheren Wirksamkeit als Abgeordneter bekannt, der Gleichstellung der Juden abgeneigt! In den Vorlagen, welche die Regierung ini Mai den Kammern machte, war der Juden nicht gedacht; nur in dem neuen Wahlgesetze wurde der Paragraph des früheren Wahlgesetzes, nach welchem nur Bekenner der christlichen Religion Wähler und wählbar sein können, aufgehoben und den Juden das active und passive Wahlrecht zugestanden. Hinsichtlich der Aufhebung der materiellen Beschränkungen jedoch'blieb die Regierung mit einer Gesetzesvorlage zurück; sie bestand sogar später darauf, dass die Beschlüsse der Frankfurter Nationaiver- Sammlung, die die unbedingte Gleichstellung aller Confessionen aussprachen, nicht unbedingt angenommen werden können, sondern einer nochmaligen Erwägung vorzubehalten seien. Aber es machte sich von einer anderen Seite ein Fort-