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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 8 · p. Seite 310

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 8
Article
Dr. Bernhard Beer
Date
1862-01-01
Page
Seite 310 (sequence 26)
Language
German
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310 . Dr. Bernhard Beer. gierung zeigte sich durchgehends, selbst in dem Punkte der bürgerlichen Ehrenrechte, den Petenten abgeneigt. ״Diese können ihnen nicht eingeräumt werden,“ meinte der königl. Coinmissar, ״weil dies politische Rechte sind. Auch ist es angemessen, in einem Staate, wo die Christliehe Religion die vorherrschende ist, die Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte den Bekennern der christlichen Religion vorzubehalten. Ferner sei aus der Yerfassungsurkunde zu deduciren, dass die Juden nur einen ״Antheil“ an den Staatsbürgerrechten haben können.“ Diese Deduction wie die ganze Rede des Commissars rief lebhaften Widerspruch hervor; der Commissar sah sich sogar veranlasst, am darauf folgenden Tage einen Theil seiner Deduction als unrichtig im Protocoll aufgenommen za bezeichnen, resp. zu widerrufen. Ironisch wurde ihm bemerkt, man freue sich, dass der Herr Commissar nun die richtige Ansicht habe*). Auch die Verhandlungen der ersten Kammer zeigten nicht Erfreuliches. Zwar sprach der Berichterstatter, Graf v. Hohenthal-Püchau, sich, wie folgende Stelle des Berichts zeigt, sehr anerkennend aus. ״Unserem Jahrhundert gebührt der Ruhm, die Fesseln der Juden erkannt und gesprengt zu haben, und in den Ländern, die dies in dem weitesten Sinne gethan, haben sich die Israeliten dessen am würdigsten gezeigt. In Holland, Frankreich, Grossbritannien, wo, mit Ausnahme weniger Vorrechte, die im letztgenannten Lande die Christen vor den Juden haben, eine völlige bürgerliche Gleichstellung stattgefunden hat, gelangen Juden fast zu allen bürgerlichen und militarisehen Aemtern, ein Unterschied zwischen ihnen und der christlichen Bevölkerung ist kaum mehr zu machen und *) Dieser Commissar gehörte dem aus der Einsiedel’schen Periode Vorgefundenen Inventariutn an. Die damaligen Staatsmänner Sachsen’s scheinen, wie man es unlängst in Preussen bei einem wahrhaft, liberalen Minister wabrgenoatmen, dem ״noblesse oblige“ zu weite Grenzen gesteckt zu haben. Sie übersahen, dass mit verjährten, verrosteten Elementen ein neues, lebensfrisebes Staatsgebäude nicht aufgeführt werden kann, an Männern des Moders und der Verwesung auch der .stärkste und lebendigste Wille bricht.

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