Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Dr. Bernhard Beer
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 309 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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1)1׳. Bernhard Beer. 309 man ihnen dieses streitig macht, so gibt es keinen anderen Grund als den jenes Ministers auf die Vorstellung eines Bittenden, welcher behauptete, er könne nicht leben: ״Mein Herr, ich sehe davon auch die Nothwendigkeit nicht ein." Man behauptet, es dürfe ihnen nicht Alles auf einmal gewährt werden, sondern nur nach und nach. Was haben wir ihnen denn gewährt? Eigentlich nichts! Denn wenn sie das nehmen wollen, was wir ihnen geboten, so haben wir dafür gesorgt, dass sie es nicht können; wir ziehen ein enges Eisengitter, damit sie nicht durchgreifen können, und nun wollen wir uns wundern, wenn eine Hand doch noch schmal genug sich zeigt, um durch das Gitter durchzugreifen. So ist unsere Gesetzgebung, und wahr ist es, leider sind von den Kammern selbst die Be- Schränkungen ausgegangen, ja man hat sich überboten, immer mehr Beschränkungen herbeizuziehen, bis das Gesetz so geworden ist, wie es sich leider darstellt. Man gebe ihnen die Rechte, die ihnen gebühren, und sie werden sich solcher würdig zeigen. . Es liegt weder in der Religion noch in den jüdischen Sitten, dass sie nicht ehrenhafte Mitglieder der menschlichen Gesellschaft sein könnten. Ich will darauf Verzicht leisten, irgend eine Vergleichung anzustellen, in wie vielen Fällen Christen und Juden einander gegenüber gestellt werden könnten; aber das lässt sich nicht verkennen, dass Sie aus dem, was den Juden bis jetzt gegeben worden ist, keine Erfahrungen haben sammeln können; wir haben uns selbst die Gelegenheit benommen, Erfahrungen zu sammeln." — ln diesem Sinne sprachen noch andere Männer; doch die ihnen gegenüber selbstischen Interessen prävalirten zu sehr, und die Petition fiel in dem Theile, der Aufhebung der materiellen Beschränkungen verlangte*).— Wahrhaft entmuthigend war die von der Regierung der Petition gegenüber eingenommene Stellung. Wo industrielle Intexessen nicht in Berührung kamen, war die Kammer geneigt, auf das Gesuch der Gemeinde einzugehen: die Re- > *) Vgl. Mittlieikingen über die Verhandlungen des Landtags im Königreich Sachsen 1842—43. Zweite Kammer S. 767-802.