Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Dr. Bernhard Beer
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 308 (sequence 24)
- Language
- German
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308 D1\ Bernhard Beer. vielen anderen Dingen: man hat etwas Halbes geschaffen und erwartet nun etwas Ganzes. Wenn man Frankreich als Beleg angeführt hat, dass die Juden nicht auf der Stufe ständen, um sie zu emancipiren, so ist hierüber schon Genügendes entgegnet; dagegen gestatte ich mir, Holland anzuführen, wo das Zeugniss der in den höchsten Aemtern Angestellten für sie spricht. Sie haben dort in der Armee gedient und sind dazu vollkommen befähigt gewesen, sie haben dort die höchsten Staatsämter bekleidet und überall gezeigt, dass sie würdig sind, der Nation anzugehören. Freilich bei uns mangelt eine solche Erfahrang; aber haben Sie ihnen die Gelegenheit gegeben, haben Sie ihnen die Bahn eröffnet, Staatsämter zu erlangen, haben Sie ihnen Gelegenheit gegeben, theilzunehmen an Verhandlungen über öffentliche Angelegenheiten? Aber gebrauchen wollen Sie sie. Sie können Theil an den Vereinen für Wohlthätigkeit nehmen, man verleihet ihnen Titel und Namen von Seiten der Regierung, man nimmt mit Vergnügen ihr Geld, aber die Ehrenrechte will man ihnen nicht geben, das Recht, ihren Lebenserwerb zu sueben, wo sie ihn finden können, sollen sie nicht haben! Eine eigenthümliche Zusammenstellung! Dass die Einwoh- 11er Dresdens und Leipzigs sich beschwert fühlen, allein die Juden in ihren Mauern zu beherbergen, ist eine Sache, die in dem Augenblicke nicht vorliegt. Ich verlange nicht, dass sie in Dresden und Leipzig bleiben sollen; ich habe mich immer dafür ausgesprochen, dass man sie emancipire. Man lasse sie dahin ziehen, wo sie Erwerb finden. — Man wünscht sie nach und nach zu vervollkommnen. Ja wohl, sie sollen schwimmen lernen, aber nicht in’s Wasser gehen. Ferner sollen sie noch erst passende Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft werden, ehe man sie aufnehmen will. Diese Ansicht wäre richtig, wenn sie nicht schon Mitglieder derselben wären. Sie sind schon Mitglieder unserer Gesellschaft, und es handelt sich nur darum, ihnen die Rechte der Gesellschaftsmitglieder einzuräumen, die ihnen gebühren, und sie nicht wie Paria’s zu behandeln. Es gehört das Recht, sich zu nähren und zu leben, zu den allgemeinen Menschenrechten, und wenn