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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 8 · p. Seite 297

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 8
Article
Dr. Bernhard Beer
Date
1862-01-01
Page
Seite 297 (sequence 13)
Language
German
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Dr. Bernhard Beer. 297 mung siatfciinden, und da ergaben sich 29 gegen 8 Stirnmen für Amen*). So war von aussen ein Anlauf zum Besseren genommen; und wirft man einen Blick auf die innere Entwickeluug der Gemeinde, so zeigte sie eine Reife, die sie unbezweifelt des vollen Genusses des Staatsbürgerrechts würdig machte. Die kleine Gesammtheit von kaum 800 Individuen unterhielt mit grossen Kosten eine Schule, die der Anerkennung des Ministeriums und des Beifalles gewiegter Schulmänner sich erfreuete, und die auch in auswärtigen Blättern zu den besten Jugendschulen Dresdens gezählt wurde. Selbst Gegner der Emancipation konnten bei den Kammerverhandlungen nicht umhin, der Schule und des Unterrichts, den die sämmtliche jüdische Jugend geniesse, beifällige Erwähnung zu thun und zu bekennen, ״dass die Israeliten Sachsens in moralischer Hinsicht sich auszeichnen, wie vielleicht nicht Israeliten eines anderen Landes“ **), — Und in noch höherem Lichte trat die Gesinnungstüchtigkeit der Gemeinde und ihr für Edles empfänglicher Sinn bei dem Baue der Synagoge hervor. Wo je Grosses ausgeführt wurde, gab die Idee, cler Muth der Begeisterung, den Anstoss; die berechnende Besonnenheit vermag vor vielen der Ausführung des in der Idee Erfassten sich entgegenstellenden Zweifeln nicht zum Beginne! zu kommen. Aber der Uebergang aus der Idee in die Wirklichkeit zeigt gar häufig die Berechtigung der Zweifel *) Die Verhandlungen der ersten Kammer vgl. Mittlieilungen über die Verhandlungen des Landtages 1839—40, Kr. 35. 36; die Verband״ lungen der zweiten Kammer das. und mitgetheilt Allg. Zeit, des Judenthums 1840, Kr. 12 f. — Bei einer späteren Gelegenheit fragte mich der Justizminister, ob, da er vernommen, dass in Preussen der Eid des Juden mit Gebetmantel und Gebetschnur geleistet werde, die- 868 nicht; auch in Sachsen einzafüliren sei? Wie, erwiderte ich bestürzt, es ist in Sachsen kaum der frühere unwürdige Standpunkt überwunden, und er sollte durch derartige Zuthaten wieder herbeigeführt werden? Beruhigen Sie sich, sprach der Minister, es war nur eine Anfrage, und es soll, da Sie diese Form als unzulässig erklären, auch bei der Anfrage verbleiben. **) Vgl. Verhandlungen des Landtages 1842—43, Zweite Kammer, S. 797.

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