Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Dr. Bernhard Beer
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 295 (sequence 11)
- Language
- German
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I)r. Bernhard Beer. 295 ten manche Redner, dass ausdrücklich im Gesetze aus• gesprochen werde, der Jude kann an den beiden Tagen des jüdischen Neujahres sowie an dem Versöhnungstage zur Eidesleistung nicht angehalten werden. Man glaubte jedoch, sich beim Paragraphe des Entwurfes, dass Juden an ihren Feiertagen mit Eiden zu verschonen seien, beruhigen zu können. — Etwas sonderbar dürfte der Ernst erscheinen, mit dem über einen an sich unwesentliehen Punkt verhandelt wurde. Nach dem Gesetze ntwürfe schloss die Eidesformel mit ״Omen“. Die zweite Kammer hatte hierfür den Ausdruck ״Amen“ beschlossen, und die Deputation der ersten Kammer schlug den unbedenkliehen Beitritt vor. Referent Prinz Johann eröiinete die Debatte hierüber mit den Worten: ״Was den letzten Punkt betrifft, so muss ich mich ganz auf die gelehrten Kenntnisse meines vis-a-vis (des Oberhofpredigers Dr. v. Ammon) beziehen, ob darin ein Bedenken liegt.“ Dr. v. Ammon konnte dem Reize, seine Gelehrsamkeit an den Tag zu legen, nicht widerstehen und sprach: ״Amen oder Omen? Es ist eine Frage, von der ich unmöglich glauben kann, dass das Wohl Sachsens von ihr abhänge. Indess muss man auch in Kleinem genau und pünktlich sein und vor unbestimmten Urtheilen sich hüten. Was zuvörderst das Wort ,,Amen“ betrifft, so ist es in der jüdischen Liturgie allerdings ungemein wichtig. Es darf nicht fehlen nach einer Stelle des Propheten, dass Gott der wahrhaftige Gott sei. Die Modulation und Betonung des Wortes Amen hat daher in den jüdischen Schulen Veranlassung zu einer unendlichen linguistischen Casuistik gegeben, über die ich hinweggehe*), um bei der Frage stehen zu bleiben, welche Aussprache die richtigere sei: Amen oder Omen. Das deutsche Bürgerrecht, welches die erste Aussprache begründen soll, kann in keinem Falle als eine auch nur entfernte Autorität gelten. Es kommt hier vielmehr ausschliesslich auf die Nachweisen- *) Und mit, Rechtt Den gelehrten Redner hatte sein Gedächtniss getäuscht; die jüdische Casuistik behandelt gar nicht die Frage über Modulation u. s. w. des Wortes Amen.