Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 8 · p. Seite 293

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 8
Article
Dr. Bernhard Beer
Date
1862-01-01
Page
Seite 293 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2829132-2829276-2829285-2858824--07000-2858878
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Dr. Bernhard Beer. 293 aus Dresden herrühren, ein Israelit sehr schwer, einen Eid zu leisten, so bedarf es nicht erst des Zuredens seiner Glaubensgenossen; bei dem aber, der wirklich so leichtsinnig sein kann, einen falschen Eid zu leisten, wird das Zureden auch zu nichts helfen, wie bei den Richtjuden. Ich glaube, wenn man den Satz festhält, dass der Jude sich schwer entschliesst, einen Eid zu leisten, es würde eher nöthig, eine solche Feierlichkeit, wie man es genannt hat, bei dem christlichen Eide einzuführen. Es ist leider kein Geheimniss, dass von Christen noch weit mehr falsehe Eide geschworen werden, als von den Juden, und soviel mir bekannt ist, schweben z. B. bei hiesigen Behörden dermalen Untersuchungen wegen begangener Meineide ob, die von unseren christlichen Glaubensgenossen wegen zwei Thalern (!) geleistet worden sind. Findet man also, dass die Feierlichkeit dadurch erhöhet wird, dass Zeugen zugezogen werden, so wird das ebenso nothwendig sein bei christlichen Eidesleistungen, und eine so kahl dastehende Bestimmung des Gesetzes, die blos auf Juden sich beziehet, finde ich nicht gerechtfertigt. Ferner hat man auch Vortheile in dieser Bestimmung finden wollen, weil dadurch eine gewisse Oeffentlichkeit eingeführt wird oder Schiedsgerichte vorbereitet würden. Nun, ich bekenne mich auch zu den Begünstigern beider Institute; es scheint mir aber gerade nicht der Ort zu sein, hier mit der Oeffentlichkeit anzufangen, da. man nach allen Motiven, die sich namentlich am vorigen Landtag ausgesprechen haben, nicht eben geneigt ist, gerade die Israeliten mit zu vielen Wohlthaten zu überschütten.“ Dr. von Mayer, von dem das Minoritätsgutachten ausgegangen war, trat diesen Worten kräftig bei; es wurde jedoch von der Mehrheit der Kammer abgelehnt. Hingegen wurde mehreren Vorschlägen der Deputation, die sämmtlich Entfernung alles Verletzenden anstrebten, so dass in die Eidesformel nicht die Worte ״ich schwöre nicht nach meinem Gedanken“ aufgenommen werden u. a. m., von der Kammer einstimmig beigetreten. Auch die Regierung erklärte sich während der Debatte mit den meisten dieser V erbesserungen einverstanden, wie überhaupt in den meisten

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.