Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Dr. Bernhard Beer
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 289 (sequence 5)
- Language
- German
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Dr. Bernhard Beer. 289 rein der Religionslehre, der Sittenlehre und der Rechtslehre angehört. Der Eid ist bekanntlich das letzte Mittel zur Erforschung der Wahrheit. Soll dieses Mittel, welches aus dem Sichtbaren in’s Unsichtbare, aus dem Irdisehen in’s Ewige hinüberragt, soll es wirksam sein, so muss es in einer Gestalt erscheinen, dass dadurch das religiöse Gefühl gehoben, die Moralität ergriffen und somit der Ausdruck der Wahrheit zu Tage gebracht wird. Ernste Religiosität, Würde .und Einfachheit der B’ormel des Eides und des Verfahrens dabei werden immer das Beste thun. Denn ein unmittelbarer Zwang, die Wahrheit zu erforschen, liegt im Eide nicht; er ist nur eine erhöhete Versicherung der Wahrheit, die durch die Bernfung auf Gott, auf das Ewige, Höchste und dem Menschen Theuerste bekräftigt wird. Es liegt also auf der Hand, dass, wenn es sich handelt um die Form der Eidesleistung, man zunächst die Grundsätze der Religion, der Sittenlehre und des Rechts zur Richtschnur nehmen muss. Es ist gar nicht einmal nothwendig hierbei, die Humanität besonders in Anspruch zu nehmen. Hat in Sachsen seit vierzig Jahren und bis hierher ein Verfahren wegen der Judeneide bestanden, das die Deputation in ihrem Berichte ein unerfreuliches genannt hat, so wird Jedermann die Bestätigung dieser Behauptung einleuchten, der nur einen Blick auf den Befehl vom 11. März 1800 geworfen hat. Man glaubt sich in der That um mehrere Jahrhunderte zurückversetzt, und da in diesem Augenblick die Regierung beabsichtigt, hierin eine Aenderung eintreten zu lassen, so ist dieses mit dem höchsten Danke anzuerkennen. Es sind also nur rein Rücksichten der fortgeschrittenen Aufklärung und Bildung, der Religions- und Rechtslehre, welche die Regierung vermocht haben, diesen Gesetzen!- wurf vorzulegen, und in dieser Beziehung konnte die Deputation nicht umhin, ihre dankbare Anerkennung auszusprechen und lebt der Erwartung, dass die Kammer in gleichem Sinne den Gesetzentwurf aufnehmen־ wird.“ Wir heben aus dem Gesetzentwürfe nur Einiges heraus, welches auf den Geist zeigt, in welchem er abgefasst und über ihn disputirt wurde.