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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 7 · p. Seite 261

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 7
Article
Dr. Bernhard Beer
Date
1862-01-01
Page
Seite 261 (sequence 17)
Language
German
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Dr. Bernhard Beer. 261 kerung keinen Nachtheil zu bringen, welche Beschränkungen sind schädlich und müssen unbedingt aufgehoben werden, welche sind unnütz und müssen ebenfalls aufgehoben werden, weil man überhaupt dem Nebenmensehen keine unnützen Beschränkungen auflegen muss? Zu den nöthigeii kann ich das Verbot des Grundeigenthums nicht rechnen . . . Ich komme zu den Einwürfen des Sprechers vor mir. Er hat zunächst angeführt, die Ertheilung des Grundbesitzes an die Juden wäre ihm deshalb bedenklich, weil es der Natur eines christlichen Staates entgegen sei. Ich gestehe, dass ich von der Natur eines christlichen Staates die Ansicht habe, ein christlieher Staat sei der, welcher die Nassregeln der christlichen Religion durchzuführen habe; diese spricht von Duldung, und ich glaube, wir handeln mehr im christlichen Sinne, wenn wir die Erwerbung von Grundstücken dulden.“ Der Antrag der Minorität wurde, wie fast jeder auf Beschränkung zielende Antrag, von dieser Kammer angenommen, Die zweite Kammer liess nur einige von den von der ersten Kammer dem Gesetzentwürfe hinzugefügten Be- Schränkungen fallen; doch waren die Verhandlungen gehoben er und entsprachen mehr der der Volksvertretung würdigen Debatte. Viel trug hierzu Dr. v. Mayer bei, der seine Rede mit folgenden Worten eröffnete: ״Ich habe mein Glaubensbekenntniss über die vorliegende Frage bereits laut und unumwunden ausgesprochen. Es ist dies: Gleichstellung der Juden mit den Christen in allen Verhältnissen, Aufhebung alles und jedes Unterschiedes zwisehen Juden und Christen, der daraus hat hergeleitet werden wollen, dass die Juden eine andere Religion haben als wir. Es ist noch heute meine innigste Ueberzeugung, dass die Aufhebung dieses Unterschiedes und jene Gleich- Stellung eine unabweisbare Forderung der Menschlichkeit, der Gerechtigkeit und selbst der Staatsklugkeit sei. Noch heute bin ich vollständig davon überzeugt, dass Alles, was man gegen die Anwendung dieses Grundsatzes von jeher vorzubringen bemüht gewesen ist, nur aus trüben Frankel, Monatsschrift. XI. 7. 20

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