Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Dr. Bernhard Beer
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 260 (sequence 16)
- Language
- German
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260 Pr. Bernhard Beer. werden soll. Man, wird aber nicht annehmen können, dass die Vaterlandsliebe an Grundbesitz gebunden sei, wenigstens nicht ausschliesslich, will man nicht mit dem Geiste der vaterländischen Gesetzgebung in Widerspruch kommen. Ich verweise nur auf die Communalgarden- Verpflichtung und auf die städtischen und ständischen Wahlen, deren Grundbestimmungen jene Behauptung widerlegen. Man hat weiter gesagt, es sei der Besitz von Grund und Boden zu Betreibung gewisser Gewerbe unentbehrlich. Ich glaube aber, es werden deren nur sehr wenige sein; so fällt mir z. B. jetzt nur die Gerberei ein. Uebrigens lassen sich Localien ermietlxen, und sollte dieses schwierig, ja selbst unausführbar sein, so würde man schlimmsten Falls nur dahin kommen, von der grossen Anzahl, deren Ergreifung den Juden gestattet sein soll, das eine oder das andere auszunehmen." (Diese Aeusserung, nachdem man so viele Beschränkungen angenommen!) ״Was mich aber hauptsächlich bestimmt, mich für das Minoritätsgutachten zu erklären, das ist, dass es mir nicht dem Wesen eines christlichen Staates entsprechend zu sein scheint, wollte man Nichtchristen das einräumen, was nächst der Bevölkerung den Begriff des christlichen Staates ausmacht, das ist Grund und Boden." So sprach einst Herr v. Carlowitz, der Liberale der Liberalen! Wirstellen dieserRede, die jeder Parteigänger der Kreuzzeitung freudig unterschreiben wird, folgende Worte des Prinzen Johann entgegen. ״Ich gehöre zur Majorität der Deputation und erlaube mir, die Gründe des geehrten Sprechers vor mir zu widerlegen und meine Gründe für das Majoritäts-Gutachten mitzutheilen. Ich habe allerdings keine andere Sympathie für die Juden als für alle meine Nebenmenschen, und diese kann ich ihnen nicht verweigern. Ich habe aber zum Theile einen andern Gesichtspunkt bei Berathung dieses Gesetzes im Auge behalten, als der geehrte Sprecher vor mir. Ich hielt mir vor, dass man sich bei diesem Gesetze die Fragen zu stellen habe: welche Beschränkungen sind nöthig, um durch die Freilassung der Juden der christlichen Bevöl-