Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Dr. Bernhard Beer
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 259 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Dr. Bernhard. Beer. 259 den Worten ein: ״Als ein der Minorität der Deputation angehörendes Deputationsmitglied gestatte ich mir, die Gründe in Kurzem zu entwickeln, die mich bestimmt haben, mich von der Mehrheit der Deputation zu trennen. Fast möchte ich mir erlauben, die geehrte Kammer auf den Standpunkt zurückzuführen, auf dem sie sich befand, als wir mit der Berathung des Gesetzentwurfes begannen, fast möchte ich mir gestatten, noch einmal die Frage aufzuwerfen, was der Zweck des vorliegenden Gesetzentwurfes sei. Ist es etwa die Absicht der gesetzgebenden Gewalten Sachsens gewesen, durch Vorlegung und Berathung dieses Emancipationsgesetzes ihre Sympathie für die jüdische Bevölkerung kundzugeben? Gewiss nicht. Es kann der Zweck nur der sein, die Juden, welche wir nun einmal im Vaterlande haben, auf die Geschäftszweige hinzuweisen, die eine grössere, auch deshalb den Christen weniger nachtheilige Thätigkeit erheischen, eine Anstrengung, die bisher unter den Juden selten wahrzunehmen gewesen ist. Wenn das der alleinige, wenigstens hauptsächliche Zweck einer Emancipatlon ist, so scheint mir der Antrag der Majorität der Deputation über denselben weit hinaus zu gehen. Man hat zwar zur Begründung dieses Antrages gesagt, das Verbot, das die Minorität aufrecht erhalten wolle, könne stets umgangen werden. Ich gebe gern zu, dass das Verbot des Erwerbes von Grundeigenthum von den Juden bis jetzt umgangen worden ist und künftig umgangen werden kann; allein dieses ist wenigstens kein Grund, den die Majorität der Deputation der Minorität gegenüber geltend machen kann, so lange sie nicht selbst darauf anträgt, den Grundbesitz ohne Ein- Schränkung den Juden freizugeben. Die Mehrheit bindet aber diesen Besitz an gewisse Bedingungen. Es wird also auch dahin kommen, dass von den Juden diese Bedingungen umgangen werden, ja es wird dieses noch häufiger eintreten, da es unbestritten ist, dass, jemehr ein Gesetz in Specialitäten sich verliert, destomehr es Gelegenheit gibt, umgangen zu werden. Ein anderer Grund, der geltend gemacht worden, ist der Vaterlandsliebe entnommen, die durch den Grundbesitz in jedem Herzen erweckt