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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 7 · p. Seite 257

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 7
Article
Dr. Bernhard Beer
Date
1862-01-01
Page
Seite 257 (sequence 13)
Language
German
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IRI
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257 Dr. Bernhard Beer* ein grosser Theil der deutschen Buchhändler entweder aus ehemaligen oder wirklichen Israeliten bestehet, und man das Yerhältniss derselben zu dem Ganzen auf den dritten oder vierten Theil gestellt hat. Ich gebe nun anheim, ob es gerathen sein möchte, ihnen andere Gewerbe zu verbieten; aber bei dem Buchhandel würde ich es, wegen blos zufälliger Nachtheile, die sich jetzt oder künftig heraussteilen möchten, für bedenklich halten, den Israeliten die Erlaubniss zum Buchhandel und namentlich mit jüdischen Schriften, zu versagen.“ Diese Worte fanden jedoch keinen Anklang; es wurde der Deputation beigetreten. Die Bürgermeister von Dresden und Leipzig beantragten, den Juden den Aufenthalt in anderen grösseren Städten zu gestatten, freilich mit der Motivirung, damit man nicht Dresden und Leipzig allein das onus, Juden zu haben, aufbürde; der. Antrag wurde abgelehnt, ״weil die polizeiliche Aufsicht in diesen beiden Städten besser gehandhabt werden könnte.“ Die Regierungsvorlage wurde ferner ganz bedrohet durch den Antrag eines Herrn v. Einsiedel, ״es seien die Juden von einem künftig bekannt zu machenden Zeitpunkt an mit folgenden Beschränkungen u. 8. w.,“ worauf Prinz Johann entgegnete, ״dieses sei eine Verschiebung des Gesetzes ad calendas graecas;“ und Herr v. Posern: ״der Herr Antragsteller sagt, es könnten jene Verbesserungen in dem Zustande der Juden erst dann eintreten, wenn es sich gezeigt hätte, dass sie derselben würdig wären. Nun, es fragt sich, ob die in unserem Vaterlande sich auf haltenden Juden sich in der nächsten Vergangenheit so unwürdig gezeigt haben? Ich kann das nicht zugeben, und wenn es der Fall wäre, liegt an ihnen nicht, vielmehr an uns die Schuld, deren Gesetze die Mehrzahl derselben hindern, von ihren Fähigkeiten einen für sich und für den Staat erspriesslichen Gebrauch , zu machen und sich zu einer höheren Stufe der sittlichen und geistlichen Bildung zu erheben; welche ihnen Beschränkungen aullegen, die sie der moralischen Verderbniss preisgeben und daher für den Staat wahrhaft lästig machen. Es ist ein unterdrücktes und angefeinde-

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