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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 7 · p. Seite 256

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 7
Article
Dr. Bernhard Beer
Date
1862-01-01
Page
Seite 256 (sequence 12)
Language
German
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IRI
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256 Dr. Bernhard Beer. gen: ״Da'man im Begriffe ist, ein neues Verzeichniss verbotener Artikel anzufertigen, so kann ich nicht umhin, es mit einer kurzen Bemerkung zu begleiten; Der Kreis der Beschränkung für die Thätigkeit der Israeliten scheint so eng und immer enger geschlossen zu werden, dass nicht abzusehen ist, was für die armen Menschen zuletzt noch übrig bleiben wird. Ich beschränke mich hier nur auf das Erste, was ihnen abgesprochen worden ist, nämlieh auf den Buchhandel. Es heisst: Vom Buchhandel sollten die Juden ausgeschlossen werden und zwar deshalb, weil sie eigennützig sind. Nun, auch die christlichen Buchhändler sind nicht immer uneigennützig oder handeln blos im Interesse der Wissenschaft. In der Regel verlegen die Buchhändler am liebsten diejenigen Bücher, welche am meisten eintragen und den schnellsten Absatz finden. Man sagt ferner, die Juden wären geneigt, schlechte Büeher zu verlegen. Man darf aber nur den Messkatalog ansehen, ob nicht eine Menge unnützer Bücher auch aus anderem Verlage hervorgehen. Endlich sollen sie geneigt sein, den Nachdruck zu befördern. Auch das geschiehet oft anderseits zum gleichen Nachtheile der Verleger und Autoren. Aehnliches Unrecht wird wohl künftig auf einem anderen Wege abgewendet werden. Dagegen muss ich bemerken, dass viele Gründe dafür sprechen, den Juden den Buchhandel nicht gänzlich abzuschneiden. Schon Muhammed hat die Juden ein Büchervolk genannt. Seitene Bücher und Ausgaben sind oft nur durch sie zu erhalten; es kommt dazu, dass sie mannigfaltige Verbin dungen haben, die sie in den Stand setzen, die seltensten Bücher mit Leichtigkeit zu erhalten. Das ist dem Literator keineswegs gleichgültig5 neue Ausgaben des A. T. oder einzelner Bücher desselben, glossirte Editionen mit den Noten der Rabbinen, Uebersetzungen, jüdische Zeit- Schriften, Gedichte, die Liturgie der Synagoge, auch syrisehe, chaldäische und arabische Bücher stehen oft nur durch die Vermittelung' jüdischer Buchhandlungen dem Gelehrten zu Gebote. Unseren sächsischen Israeliten müsste es aber besonders deswegen sehr empfindlich sein, wenn sie von dem Buchhandel abgeschnitten würden, weil

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