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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 7 · p. Seite 254

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 7
Article
Dr. Bernhard Beer
Date
1862-01-01
Page
Seite 254 (sequence 10)
Language
German
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254 Dr. Bernhard Beer. nehmigung der Kammern erhalten werde, hatte'sich bei Vielen umsomehr zur festen Ueberzeugung gestaltet, als doch von . den Kammern selbst am vorigen Landtage der Antrag auf eine Vorlage zur Verbesserung der bürgerlieben Stellung der Juden ausgegangen war. Aber die Ver handlangen zeigten einen ganz anderen Erfolg. Die Berathuugen der verschiedenen constitutionellen deutsehen Kammern bis zum Jahre 1848 über Emancipation der Juden bilden für die Juden ein wahres Martyrologium. Wie auf den americanischen Sclavenmärkten Sclaven zur Schau ausgestellt werden und der herzlose Käufer herantritt und jedes Glied betastet, so wurde an diesen Stätten der ״bürgerlichen Freiheit“ über jedes ״Stück Moral“ des Juden abgeurtheilfc, wurde nach-Belieben der Jude nach dieser oder jener Seite als verwerflich bezeichnet, sprach ihm Mancher die sittliche Tauglichkeit ab, der, wie notorisch nachzuweisen ist, weit unter dem Niveau der Moralität des gewöhnlichen Juden stand. Nichts ist mehr geeignet, ein Bild der Unreife jener deutschen Kammern für Freiheit zu geben, als diese Verhandlungen, und nirgend mehr als in ihnen spiegelt sich die Leidensgeschichte der Juden in der Neuzeit ab. An ihnen hat es wahrlich nicht gelegen, dass sich nicht die mittelalterlichen Verfolgungsscenen wiederholten; und dass der im Deutschen nur schwach gedämpfte Judenhass aus ihnen neue Nahrung sog, darf mit Recht behauptet werden. Der Verf. kann es aus seinen Erlebnissen bezeugen, dass die Tage, an denen über die Juden Sachsens in den Kammern verhandelt wurde, für seine Glaubensgenossen die schmerzlichsten waren: auch die reichsten Erfolge würden nicht die bitteren, dem Juden an seinem Glauben und Charakter zugefügten Krankungen aufgewogen haben. Ruft doch schon die Erinnerung an sie einen tiefen Schmerz wach! Und doch darf der Berichterstatter sich ihn nicht ersparen; die Geschichte hat ihre strengen Forderungen, die hier um so unabweisbarer, als die Geschichte der■ Juden Sachsens mit wenigen Abweichungen die Geschichte der Juden der constitutionellen Staaten Deutschlands ist. Muss jedoch der Gegenwart das Bild einer von ihr wenig, ja kaum geahnten

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