Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Dr. Bernhard Beer
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 252 (sequence 8)
- Language
- German
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252 Dr. Bernhard Beer. Schränkungen, welche solche der moralischen Verderbniss preisgeben und daher für den Staat erst wahrhaft lästig machen.“ . ״Humanität und Billigkeit“ pressten nun folgende Moditicationen ab: ״Die Erlaubniss zum bleibenden Aufenthalt von Juden in hiesigen Landen ist auch künftig auf die Städte Dresden und Leipzig beschränkt. Sie erstreckt sich auch auf die Juden, welche nach Vorschrift des Gesetzes vom 24. November 1834 das Heimatsrecht in einer dieser Städte erlangt haben, und bedarf es für sie weiter nicht einer Concession zur selbstständigen Niederlassung oder Verheirathung. Hingegen kann die Verheirathung einer ausländischen Jüdin mit einem inländischen Jaden nur mit Genehmigung der Staatsbehörde erfolgen.. Den in gedachten Städten einheimischen Juden ist, mit Ausnähme des Haltens von Apotheken, der Betreibung von Gast-, Speise- und Schankwirthschaft und des Schacher- und Trödelhandels, gestattet, ein Gewerbe nach freier Wähl zu betreiben, nur müssen sie der ■ Erlangung des Bürgerrechts, soweit solche zum Betriebe eines Gewerbes nothwendig ist, genügen; doch gewährt diese Erlangung ihnen nicht die bürgerlichen Ehrenrechte. — Auch die Erlangung des Innungs- und Meisterrechts und solchenfalls das Halten von Gesellen und die Annahme von Lehrlingen ist den Juden gestattet; die Staatsbehörde wird jedoch für jede Innung die Zahl der Mitglieder oder Meister bestimmen, bis zu welcher bei selbiger die Aufnahme von Juden erfolgen kann. Auch bleibt der Staatsbehörde Vorbehalten, nach Befinden über die Zahl der von einem jüdischen Innungsmitgliede zu haltenden Gesellen und Lehrlinge beschränkende Vorschriften zu ertheilen.“ Diesem Misere von Modifieationen, deren Haupthebel ״Humanität und Billigkeit“ bildeten — man erinnere sich nur an die dem Humanitäts - wie BilLigkeitsgefiihl hohnsprechende Bestimmung, ״die Erheirathung einer ausländischen Jüdin kann nur mit Genehmigung der Staatsbehör de erfolgen,“ der der Passus angefügt ist: ״diese Genehmigung wird jedesmal eine genauere Erörterung über Personal- und Vermögensverhältnisse erfordern“ — wurde