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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 6 · p. Seite 221

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 6
Article
Nachtrag zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
Date
1862-01-01
Page
Seite 221 (sequence 13)
Language
German
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in. Königsberg. 221 lung wurde Dr. Kosch wieder in die zweite Kammer gewählt. Auch hier gehörte er zu den bedeutendsten Mitgliedern, er stand an der Spitze einer Fraction des linken Centrums und wurde auch von Männern der linken Seite der ersten Kammer in verschiedenen Fällen bei wichtigen Berathungen vergehend um seine Meinung befragt. (Fischer, Gesch. d. preuss. Kammern, 8. 360 u. a.) Dr. Jacoby, dessen politische Ansichten aus seinen Schriften bekannt sind, wurde im März 1848 zunächst in das Frankfurter Vorparlament berufen und daselbst in den Fünfziger Ausschuss gewählt. Von dort ging er nach Berlin, um sein Mandat als Mitglied der preussischen National- Versammlung anzutreten. Nach Auflösung dieser Versammlung wurde er wiederum als Abgeordneter der zweiten Kammer gewählt, als auch diese aufgelöst wurde, ging er. nach Frankfurt, wo er als Stellvertreter eines anderen Mitgliedes in die deutsche National-Versammlung eintrat Als später ein Theil dieser Versammlung sich nach Stuttgart übersiedelte, nahm auch Jacoby an Sitzungen derselben Theil, weshalb er, als des Hochverraths schuldig, auf den Tod angeklagt wurde. Auch Diejenigen, welche der politischen Richtung Jacoby’s nicht folgen, werden ihm als Gelehrten, als Arzt und als Menschen die vollste Würdigung nicht versagen können, von seinen sehr zahlreichen Patienten wird er wahrhaft verehrt, wie er denn am Krankenbette eine seitene Hingebung und Milde zeigt. In ganz Königsberg herrschte demnach eine lebhafte Aufregung, als Jacoby, der zur Zeit sich noch im Auslande befand, unter der Last einer solchen Anklage freiwillig zurückkehrte, um sich seinem Richter zu stellen. Er fuhr nach seiner Ankunft unmittelbar zum damaligen Stadtgerichts-Director Fischer und von da in das Gefängniss. Nach beendigter Voruntersuchung kam die Sache vor das Schwurgericht am 8. April 1849. Jacoby selbst hielt eine vortreffliche Vertheidigungsrede, nach welcher sein Vertheidiger, Rechtsanwalt Marenski, das Wort nahm. Die Verhandlung dauerte den ganzen Tag. Eine ungeheure Volksmenge hatte sich auf dem Platze vor dem Gerichtslocal versammelt. Das

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