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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 6 · p. Seite 220

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 6
Article
Nachtrag zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
Date
1862-01-01
Page
Seite 220 (sequence 12)
Language
German
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220 Nachtrag zur Geschichte der Synagogep-Gemeinde in ihren Consequenzeil, so gelangen wir gewiss noch dahin, von einem evangelischen und einem katholischen Staate zu sprechen. Diese Idee führt aber offenbar zu einer Separation, zu Spaltungen im Staate, und befestigt nicht den Staat, sondern untergräbt denselben. Staat ist ein Begriff, der unter seine Merkmale die Religion nicht zählt, ein Verband, der Jeden, der in denselben aufgenommen ist, als sein Mitglied anerkennt, ohne Rücksicht auf die Religion, der er angehört. Jeder ist ein tüchtiges Mitglied desselben, welcher seine Pflichten gegen ihn erfüllt, und erfüllt er sie, so hat er auch auf alle Rechte eines Staatsbürgers Anspruch. Soll ein Staat ein Christlicher genannt werden, so kann es nur geschehen, wenn die Mehrzahl seiner Mitglieder sich zu der christlichen Religion bekennt. Aber dann ist es nothwendig, dass diese nicht nur äusserlich sich dazu bekennen, und das, was der Meister sprach, blos auf der Zunge führen, sondem sie müssen es auch im Leben bethätigen, die Lehre, die Christus gab: ״Liebe Deinen Nächsten als Dich selbst,“ wirklich üben. Dies lassen sie uns beherzigen, wenn wir zur Berathung des Entwurfs übergehen.“ — Als nach den Märzereignissen des Jahres 1848 eine Nationalversammlung nach Berlin und das Vorparlament nach Frankfurt a. M. einberufen wurde, waren es zwei Israeliten Königsbergs, die dort eine wichtige Rolle zu spielen bestimmt waren, Dr. Ko sch und Dr. Jacoby. Dr. Kosch, einer der bedeutendsten und vielbeschäftigsten Aerzte in Königsberg, nahm als Abgeordneter seinen Platz im linken Centrum, er war eines der hervorragendsten Mitglieder der Versammlung und Führer einer einflussreichen Partei, die sich seinen freisinnigen, doch auch gemässigten Ansichten anschloss. Zum Vice- Präsidenten der Nationalversammlung gewählt (siehe den stenographischen Bericht vom 27. Juni 1848, S. 298), hat er häufig die Verhandlungen mit fester Hand geleitet. Es 1 war selbst von seiner Berufung in’s Ministerium-die Rede, wobei man höchsten Orts wegen seiner Confession Erkundigungen einziehen liess. Nach Auflösung der preussischen National- Versamm-

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