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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 6 · p. Seite 217

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 6
Article
Nachtrag zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
Date
1862-01-01
Page
Seite 217 (sequence 9)
Language
German
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217 in Königsberg. gar nicht aufgenommen sind, z. B. die Holzdiebstähle und Holzdefraudationen. Es könnte diese Auslassung gering erscheinen; aber die Zahl dieser Vergehen ist sehr bedeutend, and sind diese nicht unwichtiger, als die Steuerdefraudationen, welche in jener Liste mitgezählt sind. Es gereicht diese Uebergehung der Holzdiebstähle den Juden insofern zum Nachtheile, als solche meistens von der ländlichen Bevölkerung verübt werden, welcher die Juden nicht angehören. Es ist ferner darauf Bedacht zu nehmen, dass nach den Berichten der Oberlandesgerichte zu Insterburg und Königsberg bei Anfertigung jener Liste auf die nationale Herkunft der Angeklagten nicht Rücksicht genommen ist, dass aber der grösste Theil der angeklagten Juden fremde Juden gewesen. Es gibt die Verbrecherliste, wie wir sie der Denkschrift beigefügt finden, durchaus keine Andeutung, um danach den sittlichen Standpunkt der ,Juden zu beurfheilen. Ob in einzelnen Gegenden wirklich solche Erscheinungen hervortreten, dass man auf eine geringe Sittlichkeit der dortigen Juden schliessen. könnte, lasse ich anheimgestellt. Dann haben solche aber gewiss auch in besonderen Verhältnissen ihren Grund, namentlich darin, dass Juden in grösserer Zahl gerade derartige Geschäfte betreiben, welche zu Ueber^ tretungen des Gesetzes verleiten, und es entstände die Frage, auf welcher Seite, wenn man Christen, die dasselbe Geschäft treiben, mit ihnen in Verhältniss bringen wollte, die Zahl der Vergehen grösser wäre. Ständen sie aber wirklich auf einer geringen Stufe der Sittlichkeit, wen träfe die Schuld anders, als uns und den bisherigen Stand der Verfassung, die letztere nämlich insofern, als bisher für die Bildung der jüdischen Jugend nicht genügend gesorgt ist. Man verlangt, dass die Juden ihre Religion behalten und deren Wahrheiten in sich aufnehmen; aber man bekümmert sich nicht darum, ob sie Religionslehrer haben, und am wenigsten ist davon bisher die Rede gewesen, welche Ausbildung die Religionslehrer besitzen. Diesem Bedürfnisse soll erst jetzt durch das vorliegende Gesetz abgeholfen werden, und ich bin überzeugt, dass

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