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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 6 · p. Seite 212

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 6
Article
Nachtrag zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
Date
1862-01-01
Page
Seite 212 (sequence 4)
Language
German
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212 Nachtrag zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde Die brandenb urgisehen Stände wünschten früher, dass das Edict vom J. 1812 von denjenigen Landestheilen ausgeschlossen bleibe,, wo dasselbe noch nicht bestehe, und dass solches da, wo es bereits eingeführt sei, Abänderungen erfahren möge, weil die bisherige Erfahrung gelehrt habe, dass die den Juden zu einer höheren Ausbildung und nützlichen Berufsarien reichlich dargebotene Gelegenheit unbenutzt, ihre Neigung zum Schacherhandel vorherrschend geblieben sei. Dagegen gehen 1845 die Stände der Provinz Brandenbürg, nach der Denkschrift vom 15. April 1845, davon aus, dass für den Umfang ihres Provinzial-Verbandes die Juden sich überall in einer Lage befinden, welche sie der Theilnahme an den Vortheilen des Ediets vom 11. März 1812 würdig erscheinen lasse; sie glauben, dass die in diesem Gesetz vorbehaltene Entscheidung einzelner wichtigen Fragen, und die bei der Anwendung desselben getroffenen Modificationen gegenwärtig einer Erörterung und gesetzlicher Feststellung bedürften, dass die im Jahre 1826 abgegebenen Erklärungen der Stände nicht mehr unbedingt als den Verhältnissen der Gegenwart entsprechend angesehen werden könnten, und haben daher mit 48 gegen 17 Stimmen beantragt: Die Einheit der Gesetzgebung für die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in der Provinz auf den Grundlagen des Ediets von 1812 herbeizuführen, dabei die Be- Stimmungen dieses Gesetzes, mit Rücksicht auf den fortgeschrittenen Culturzustand der Juden, einer durchgreifenden Revision zu unterwerfen und den daraus hervorgehenden Gesetzentwurf ihnen zur Begutachtung vorlegen zu lassen. Eine Stimme erhob sich für völlige Emancipation der Juden: da sie gleiche Pflichten mit den Christen hätten, müsse man ihnen auch gleiche Rechte einräumen. Die völlige Emancipation der Juden ward aber mit 42 Stirnmen gegen 20 abgelehnt. Die schlesischen Provinzialstände, unter denen die Abgeordneten der Oberlausitz, wünschten, dass es bei der daselbst bestehenden Judenverfassung unverändert

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