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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 5 · p. Seite 188

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 5
Article
Dr. Bernhard Beer
Date
1862-01-01
Page
Seite 188 (sequence 15)
Language
German
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188 Dr. Bernhard Beer. Staatsbürger geradezu verletzen, wenn wir ihm nicht, wie die h. Staatsregierung vorgeschlagen hat, Mittel zum freien Cultus erlauben wollten. Dazu verpflichtet uns auch noch insbesondere das Christenthum. Das Evangelium ist durch und durch vom Geiste des Universalismus durchdrungen; es achtet in jedem Menschen Gottes Ebenbild und verlangt von Allen, auch wenn sie anders denken als wir, dass sie ihrem Glauben leben sollen. — Endlich scheint mir das, wovon hier die Rede ist, gefordert zu werden durch das wohlverstandene Interesse des Staates in mehr als einer Beziehung. Einmal fordert es das religiöse Interesse. Das jüdische Volk ist ein monotheistisches, und wie bereits vorhin bemerkt worden ist, das Volk, aus dessen Mitte das Evangelium hervorgegangen ist, und welches Jahrhunderte lang der Bewahrer der göttlichen Offenbarung.war in den Zeiten, wo diese auf der Erde keinen arideren Träger und Stützpunkt hatte. Es fordert dieses auch das politische Interesse. Es gibt keine wahre bürgerliche Freiheit ohne religiöse Gewissensfreiheit. Wer diese religiöse Freiheit den Anderen verkümmern, beeinträchtigen und abschneiden will, der weiss nicht was er thut; denn wenn er für sich selbst bürgerliehe Freiheit verlangt, untergräbt er in jeder Beeinträchtigüng den eigentlichen Stützpunkt seines eigenen Gebäudes. — Es fordert dieses ferner, das Interesse der Cultur. Alle Klagen, welche über das jüdische Volk namentlich in diesen Tagen laut geworden sind, entspringen zuletzt aus der ihm vorgeworfenen sittlichen Entartung. Es ist nicht der Ort, hier die Wahrheit dieser Voraussetzung zu untersuchen; allein dieses auch zugegeben, so folgt daraus, dass eine sittliche Erhebung des jüdischen Volkes nicht möglich ist ohne religiöse und Gemüthserhebung, denn das beste aller Bildungsmittel ist ■und bleibt die Religion. — Endlich kommt noch das geschichtliche Interesse hinzu. Wir müssen uns doch an die Vorbilder der grossei! Regenten halten, welche in alter und neuerer Zeit auf dem Gebiete der Gesetzgebung, wie der geehrte Spreeher vor mir bereits klar gemacht hat, uns ein Beispiel gegeben haben, und ich kann nur in dieser Beziehung

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