Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Dr. Bernhard Beer
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 186 (sequence 13)
- Language
- German
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186 I)r. Bernhard Beer. Punkt des Gesetzes keinem Zweifel unterworfen sein könne. Es wird dieses gefordert vom Geiste der Zeit, im Geiste der Humanität und vom Geiste des Christenthums; es fordert uns dazu auf der Geist der Duldung gegen jede Religionsform, die sich mit der menschlichen Würde und den Zwecken des Staates verträgt; namentlich verpflichtet uns Christen hierzu die Dankbarkeit gegen ein Volk, welches der Depositär der älteren Offenbarung Gottes ist, Ohne die wir keine vollkommene Religion haben würden. Der wahre und aufgeklärte Christ hasst Niemanden, und also auch die Juden nicht, und wenn er gleichwohl ein Feind des Judenthums sein wollte, so würde er sich zur Hälfte selbst hassen. Mit einem besseren Beispiele sind uns hier schon vor Entstehung des Christenthums heidnische Völker vorausgegangen, wie wir aus den zahlreichen Decreten vernehmen, die in Josephus verzeichnet sind, und welche die Regierungen von Egypten, Syrien, Griechenland und von Rom veröffentlichten. Namentlich zeichneten sich unter den heidnischen Imperatoren zwei der berühmtesten durch Duldung und Nachsicht gegen die Juden aus: Julius Cäsar und der Kaiser Augustus. Dieser letztere hat namentlich, nachdem ihm die Ansprüche und Wünsche der Juden bekannt wurden, sogar bestimmt, dass im Tempel zu Jerusalem für ihn täglich ein Opfer dargebracht werden sollte, und Philo sagt, dass der Herrscher diesen Posten auf das kaiserliche Budget verwiesen habe. Hierzu kommt noch das Beispiel, was uns die ältesten christlichen Kaiser gegeben haben, namentlich Theodosius. In dem Codex, der den Namen dieses Kaisers führt, kommt ein Gesetz vor, wo er sagt, er habe sehr ungnädig wahrgenommen (gravissime commovemur), dass einzelne Municipalautoritäten den Juden die Ausübung ihres Cultus verweigert hätten. Hinter diesen Beispielen werden wir in unserer Zeit nicht zurückstehen wollen. — Ob es gerathen sein möchte, dass die Staatsregierang in diese jüdisch-kirchliche Angelegenheit tiefer eingehe und positiv auf das Innere derselben einwirke, muss ich dahingestellt sein lassen. Die ganze Geschichte lehrt, dass das nolitische Gentilisiren und Christianisiren. der Juden