Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Dr. Bernhard Beer
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 183 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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183 Dr. Bernhard Beer. Juden erfolgen. So war es mir, Dank der Vorsehung, gestattet, einigen Trost den niedergeschlagenen Gemüthern zu bringen, und der Unterbrechung der Vorbereitungen zur Errichtung des Gotteshauses vorzubeugen. — Auf Beer’s Veranlassung wurde auch von anderer Seite daran gegangen, das den Juden widerfahrene Unrecht in das eigentliche Licht zu setzen. Die Gemeindeältesten übergaben höchsten Orts eine von Beer verfasste Vorstellung, in welcher sie die drückende Lage der Juden mit den lebhaftesten Farben schilderten. Ferner ward vom Mendelssohn-Verein eine ebenfalls von Beer verfasste Petition den Kammern übergeben*), in welcher der Verfasser in schonender, aber nicht minder das eigentliche Verhältniss scharf bezeichnender Weise auf den Gang aufmerksam machte, welchen bisher die Verhandlungen genommen, wie Berichte vom Stadtrath, der ehemaligen Landcsdirection, der Kreisdirection u. s. w. eingeholt wurden, wie Nachtheiliges aus diesen Berichten sich nicht ergeben, der Mendelssohn-Verein vielmehr nach Kräften gewirkt und nach mehreren Anzeichen den höheren Erwartungen entsprochen habe, und dennoch wolle die Judenfrage nicht vorwärtsrticken! — In der bald nach Uebergabe dieser Petition an die erste Kammer sich an sie knüpfenden Discussion (16. Januar 1837) beschloss diese Kammer auf Antrag des Prinzen Johann, nachdem Sfcaatsminister v. Lindenau die Vorlegung eines Gesetzes über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden als wahrscheinlich, eines Gesetzes über die zu erweiternden Befugnisse der Juden hinsichtlich ihrer Religio ns Übung als gewiss bezeichnet hatte: ״dass das Gesetz über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden wo möglich noch im Laufe des jetzigen, spätestens aber am nächsten Landtage vorgelegt werden möchte." Das in Bezug zum Cultus stehende Gesetz ging bei der ersten Kammer am ersten Februar ein und war nach *) Torstellung der Mendelssohns-Verwaltung zu Dresden an die hohe Ständeversammiung des Königreichs Sachsen, die Vorlegung eines Gesetzes zur Verbesserung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden betretend. Verfasst• und mit Anmerkungen versehen von Dr. B. Beer. Dresden 1837. Meinhold