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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 5 · p. Seite 181

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 5
Article
Dr. Bernhard Beer
Date
1862-01-01
Page
Seite 181 (sequence 8)
Language
German
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Dr, Bernhard Beer. 181 anlassten Ermittelungen und Erwägungen seien noch nicht soweit gediehen, um einen sicheren Anhalt zu gewähren, ob und welche veränderte Gesetzgebung in Beziehung auf die Verhältnisse der Juden sich als angemessen darstellet Nicht nur eine grenzenlose Bestürzung, sondern eine fast an Wuth grenzende Verzweiflung bemächtigte sich vieler Gemüther. Im Jahre 1831, so wurde geäussert, hatte die Staatsregierung die Juden übergangen, im Jahre 1834 hatte sie dem Wunsche der Stände entgegengesetzt, es müssen erst die Materialien gesammelt werden; im Jahre 1836, da.der von den Ständen festgesetzte Zeitpunkt herangerückt ist, tritt sie mit dem Bemerken hervor, sie habe noch, nicht Masse gefunden, die Vprarbeiten zu beendigen und vermöge nicht zu bestimmen, ob eine veränderte Gesetzgebung und welche veränderte Gesetzgebung angemessen sei! Ist eö, sprach man, einer solchen Staatsregierung Ernst mit Verbesserung der Lage der Juden, werden die Vorurtheile des Volkes nicht auch in den Regierungskreisen getheilt, und wessen haben wir uns von dieser Regierung zu versehen? — Manche schlugen in ihrem ersten Schinerze vor, aus diesem mit seinen Anschaumigen im Mittelalter tief wurzelnden und diesem Standpunkte sich mit Bewusstsein nicht entwindenden Staat auszuwandern; die Frage wohin? und mit welchen Mitteln? zeigte bald das Unausführbare des Vorschlages. Andere vermeinten, die Zukunft werde von selbst diesen Gedanken verwirklichen; ״es wird denn doch, fährt die Regierung in diesem Sinne fort, dahin kommen, dass wir oder unsere nächsten Nachkommen Sachsen verlassen, und so wollen wir wenigstens von jedem Unternehmen abstehen, das eine spätere Zeit im Auge hat.“ So war der Bau der Synagoge gefährdet; die Staatsregierung wollte Cultus und Schule heben und schien nicht zu beachten, dass das Recht des Menschen, nicht minder ein Göttliches sei, aus der Hand, die.dieses verletzt, ist er schwer geneigt, das andere Gut anzunehmen. Die heilig* sten Interessen waren also bedrohet, und ich gelangte nach eingehender Berathung mit-Beer zu der Ueberzeugung, dass, es meine Aufgabe sei, den. die Gemeinde fast

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