Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Entlassung dreier zu Rabbinen herangebildeten Hörer des jüdisch-theologischen Seminars zu Breslau
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 168 (sequence 8)
- Language
- German
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168 Entlassung dreier zu Rabb. herangeb. Hörer ihm selbst; sie ist daher weder eine übertragene, noch auch eine unbedingte. Es kann also auch im Judenthume nicht von einer zum Lehramte, wie zur Ausübung religiöser Functionen befähigenden Weihe die Rede sein. Die Semicha oder Handauflegung, obgleich eine uralte bis auf Moses zurückgehende Institution, hat im Judenthume durchaus nicht die Bedeutung, welche sie nachmals ausserhalb des Judenthums unter dem Namen der Ordination empfangen hat. Sie besitzt im Judenthume keine übernatürliche Kraft, wodurch sie den zu Weihenden mit einer höheren, als in seiner Subjectivität begründeten Autorität belehnen könnte, sie ist im Judenthume nicht, wie sie es in einer anderen Religionsform ist, die befahlgen de, sondern nur eine die subjective Fähigkeit des zu Ordinirenden äusserlich bekräftigende Handlung. Ueberhaupt bezog sich die Wirksamkeit der Semicha vornehmlich auf. die Anerkennung des zu Weihenden in seiner richterlichen Thätigkeit; die Gültigkeit von. Entscheidüngen in rein religiösen Fragen wurde durch den Mangeh der Semicha nicht beeinträchtigt, wie andererseits der Vollzug der Semicha da, wo die subjective Fähigkeit fehlte, völlig wirkungslos blieb. Wenn sich im historischen An- Schluss an die Semicha der Brauch einer Promotion des Schülers durch den Lehrer im Judenthume erhalten hat, so bedeutet derselbe nichts weiter, als wie schon der dafür übliche hebräische Name anzeigt,, die Ertheilung der Erlaubniss, seine subjective Autorität in der Praxis zur Geltung zu bringen. — Ebensowenig, wie von einer übernatürlichen Kraft der Weihe, kann auch von irgend welehern Einfluss der Gemeinde auf die Befähigung zur Lehre und zur Ausübung religiöser Functionen im Judenthume die Rede sein. Für den Gedanken einer Uebertragung des ״geistlichen Amtes" durch die Gemeinde, einer befähigenden Wirksamkeit der ״Vocation,“ wie sie ausserhalb des Judenthums erscheint, gibt es innerhalb des Judenthums keine Anknüpfung. Vielmehr trat man im Juden thume der Ausbildung eines auf die Ausübung der Lehre und der religiösen Functionen gestützten gleichsam ״geistlichen Amtes“ mit aller Energie entgegen. Man be״