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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 4 · p. Seite 130

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 4
Article
Dr. Bernhard Beer
Date
1862-01-01
Page
Seite 130 (sequence 10)
Language
German
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130 Dr. Bernhard Beer. Wenn die Immoralität Folge des Druckes ist, so kann man doch nicht hieraus den Gegensatz folgern, wo keine Immoralität sei, sei auch kein Druck vorhanden. Er findet auch die Stelle, wo von Gewissensfreiheit die Rede ist, darum verwerflich, weil, wie er sagt, auch die Christen keine Gewissensfreiheit haben. Nun aber verstehe ich unter Gewissensfreiheit, neben der ungehinderten Gottesverehiumg nach eigenem Glauben auch noch dasjenige Rechtsverhältniss, wonach das, was Jemand glaubt, keinen Einfluss auf sein bürgerliches Fortkommen und seine Stellung im Staate hat. Diese Gewissensfreiheit aber haben alle Christen in Sachsen. — Ein anderer Abgeordneter hat mit einer an sich lobenswerthen Offenheit seine Ansichteil entwickelt, ich bedauere aber, dass gerade diese Ansichten solche sind, von denen ich am wenigsten gewünscht hätte, dass sie in der sächsischen zweiten Kammer gehegt werden. Er sagt, Sachsen sei ein christlicher und nicht ein jüdischer Staat. Ich verstehe nicht, was er darunter meint, der Staat ist weder christlich noch unchristlieh*); der Staat hat mit dem Glauben seiner Angehörigen, d. h. mit der Religion an sich, nichts zu thun, ausser wenn die Religion seiner Angehörigen in staatsgefährliche Doctrinen ausartet. Er sagt, der Talmud gestatte dem Juden, zu betrügen. Ich will die Stellen aus dem Talmud, die hierüber sprechen, aber nicht im Berichte aufgenommen worden sind, aus der Petition der Juden und sonst vorlesen, woraus das Gegentheil hervorgehet. Es heisst im Talmud: ״Jeder Israelit ist verbunden, seinem Sohne ein Handwerk lehren zu lassen, wer seinem Sohne kein Handwerk lehren lässt, erziehet ihn gleichsam zum Räuber. — Man verkaufe den Acker nicht um ein Haus, das Haus nicht, um sich dafür bewegliche Güter und Waaren zum Handeltreiben anzuschaffen, wohl aber verkaufe mau die beweglichen Güter und schaffe sich Aecker an. — Ziehe das Getreide selbst und kaufe es nicht, denn in *) So sprach ein sächsischer Abgeordneter im Jahre ’ 1884. In Prenssen trägt man sich auf mancher Seite noch im J. 1862 mit der entgegengesetzten Meinung. D. H,

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