Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Lewi ben Gerson (Gersonides) als Religionsphilosoph
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 103 (sequence 3)
- Language
- German
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103 als Beligionsphilosoph. sorgfältige Beachtung dieser näheren Angaben eine heilsame Einschränkung erreicht. Auf diese Weise z. B. lässt sich die traditionelle Halacha, dass der widers pänstige Lohn, den die biblische Strafe treffen solle, ein Sohn sein müsse, der selb8׳. noch nicht Vater ist, und ähnliche, einfach aus der Schrift herleiten. 6) Der biblische Ausdruck bei gesetzlichen Bestimmungen geht bis zur äussersten Grenze, so dass aus ihm erkannt werden kann, dass jenseits derselben das Verbotene resp. das Erlaubte liegt. So ist es beispielsweise ganz rationell, wenn die talmudisehen V/eisen aus Numeri 6, 19 die Bestimmung herleiten, dass die verbotene Speise als nicht vorhanden angesehen wird, wenn sie mit dem Sechzigfachen des Erlaubten gekocht worden und ähnliche. 7) Bei gesetzlichen Bestimmungen, die von theilbaren Dingen, also von Quantis reden, so dass auch der Th eil der Be- Stimmung entspricht, nimmt man von diskreten Grossen das kleinste (durch eine ganze Zahl) Theilbare, nämlich zwei, von continuirlichen Grössen den kleinsten üblichen Theil. Beispielsweise verordnet die Schrift über den Aussatz, dass er nur dann für constatirt erachtet werde, wenn das Haar auf der kranken Stelle weiss geworden. Man muss das nun so verstehen, dass mindestens zwei Haare diese Verwandlung zeigen. Ferner•: Das Schreiben, das Weben ist an Sonn- und Festtagen verboten. Gegen dieses Gebot handelt demnach der, der zwei Buchstaben schreibt, zwei Fäden webt. Ein Beispiel des üblieben kleinsten Theils für continuirliche'Grössen ist die Bestimmung, wie viel Jemand von einer Speise essen müsse, damit der Ausdruck, er habe sic gegessen, auf ihn passe. 8) Oft bezeichnen die näheren Bestimmungen eines Subjectes in der Schrift Bestimmungen, die nicht gerade im Moment dem Subjecte wirklichzukommen, sondern ihm nur zukommen könneu, wie man ja einen des Heilens Kundigen einen ״Heiler" (רופא) nennt auch zur Zeit, wo er nicht heilt. Beispielsweise ist die gesetzliche Bestimmung (Levit. 7, 8), dass ״dem das Ganzopfer darbringenden Priester" die Haut des Ganzopfers gehöre, so zu verstehen, dass diese den Priestern gehöre, die (gerade für diesen Tag) zur Darbringung des Opfers