Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Lewi ben Gerson (Gersonides) als Religionsphilosoph
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 102 (sequence 2)
- Language
- German
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102 Lewi ben Gerson (Gersonides) nicht, hängt von der. Natur des Gebotes und den dabei gebrauchten Ausdrücken der Schrift ab. Ein anderes und. in etwas verschiedenes Beispiel von Anwendung dieses locus ist, wenn eine EinzelbeStimmung, die in der Schrift für einen Th eil der Sphäre eines Gebotes getroffen ist, ange.wcndet werden muss auf die ganze Sphäre'des Gebotes. Das Dankopfer beispielsweise hat. im Verhältnisse zum Sündr, Schuld- und ähnlichen Opfern nur eine geringere Heiligkeit. Nun bestimmt die Schrift die Zeit, über welche hinaus vom Dankopfer Nichts mehr gegessen werden darf, unterlässt aber die Eixirung der Zeit bei Sünd- und Schuldopfer, •offenbar weil sie uns die Anwendung der beim Dankopfer getroffenen Bestimmung auch auf die anderen von selbst zumuthet. 2) Die Erklärung einer dunkeln Bibelstelle wird hergeholt aus einer anderen Bibelstelle, die den dunkel gelassenen Punkt deutlicher hat. Beispielsweise bestimmt, die Schrift (Levit. 4, 2 ff.) für gewisse unvorsätzliche Sünden ein Siindopfer und für zweifelhafte Sünden ein sogenanntes Schuldopfer, ohne dass ersichtlich ist,' von welcher Art von Sünden die Kede sei. Erst durch Zusammenstellung der Numeri 15, 22 gegebenen Bestimmung mit un- 8 er er Stelle lässt sich die Art der gemeinten Sünden erkennen. 3) Die Nominaldefinition des von der Schrift gebrauchten Ausdruckes ergibt den Umfang der Anwendung einer Verordnung. ‘ .Wenn es z. B. heisst, dass mehrere Personen sich an einem Pesachlamme betheiligen dürfen, so gilt das nur für das Lamm, so lange es noch nicht geschlachtet ist. Denn unter dem Ausdrucke ״Lamm" versteht man zunächst das lebendige. 4) Handlungen, von denen die Bibel spricht, um an sie eine gesetzliche Bestimmung zu knüpfen, oder welche sie zu thun verschreibt, müssen so verstanden werden, wie es die gewöhnliebste, resp. angemessenste Weise ist, diese Handlungen zu.begehen. Darauf gründen sich Bestimmungen wie die: Das muss mit der rechten oder mit der linken Hand geschehen und ähnliche. 5) Von welchem Subjeete die Schrift rede, wird, «determinirt genug, erst erkannt durch die dabei stehenden Eigenschaften oder. Handlungen oder Nebenumstände, die erwähnt werden. ׳; Namentlich bei Opfer- und Strafbestimmungen wird durch