Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Dr. Bernhard Beer
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 89 (sequence 9)
- Language
- German
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Dr. Bernhard Beer. 89 gung, oder, was . durch die ■nachfolgenden Massnahmen der 'Regierung wahrscheinlicher, vermochten nicht die das Staatsruder Lenkenden sich über vorgefasste Meinungen zu erheben, der günstige Moment ging vorüber, und als man später nachbessern wollte, war die Siegesfreude verrauscht und es gelangten die kleinlichsten Leidenschaften in ihrer ganzen Jämmerlichkeit zur Geltung. Der Missgriff der Regierung wurde auch bald von einsichtigen Männern erkannt. Krug, von der Universität Leipzig zum Abgeordneten ernannt, fragte im ״Vaterland“*) an, wie der Widerspruch zwischen § 29 und § 30 des Entwurfs auszugleichen• sei? Dort wird jedem Landes־ ein wohn er völlige Gewissensfreiheit gewährt, und § 30 spricht nur vom christlichen Glaubensbekenntnisse! ״Haben wir nicht auch jüdische Landeseinwohner? Und gehört nicht •zur völligen Gewissensfreiheit auch der Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte? Wem diese um seines Gewissens willen entzogen wird, dessen Gewissen ist nicht frei. Denn man sagt offenbar zu ihm: ״Entsage deinem Glauben, oder du musst •ent־ behren, was jeden Menschen erst zum Staatsbürger machte Eine grausame Alternative, die schon viele Heuchler gemacht hat und dem Principe nach nicht, besser ist, als wenn man Anderen Leben und Eigenthum nimmt, wofern sie nicht ihrem Glauben entsagen wollen.“ -— Die jüdisehe Gemeinde selbst richtete in gerechter Würdigung dieser über ihre ganze Zukunft entscheidenden Lebensfrage an die Ständeversammlung eine von Beer verfasste Petition, in welcher sie ihre beklagenswerthe Lage schileierte und dringend um Intercession bei der Staatsregie• rung bat, den einheimischen Bekennern des israelitischen Glaubens die staatsbürgerrechtlichen Rechte zu ertheilen. — Die Stände erinnerten denn auch in ihrer Schrift vom 19. Juli 1831: ״Es sei bei diesem Paragraph (§ 30) eine Bestimmung wegen der jüdischen Glaubensgenossen zu vermissen. Ohnfehlbar werde solche durch ein besonde- Das Vaterland. Blätter für Proposition und Opposition. Be dlgiri von Prof Waclisnmth. 1831. Nr. 20.