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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 3 · p. Seite 82

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 3
Article
Dr. Bernhard Beer
Date
1862-01-01
Page
Seite 82 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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82 ׳ Dr. Bernhard Beer. Verbesserung ihrer Lage vorbereitet. Aber die Ausführung wurde durch manche Umstände verzögert, und mit dem Auf hören der russischen Verwaltung wurde das Gesetz reponirt. Zwar richtete sieh mancher Blick nach dem Bundestag zu Frankfurt, der in der Bundesacte eine Regelung der Verhältnisse der Juden Deutschlands verheissen hatte. Aber der Bundestag blieb hierin wie in vielen anderen Punkten zurück; und was die Juden Sachsens von der einheimischen Regierung zu hoffen hatten, zeigt am unzweideutigsten der von dem allmächtigen Minister von Einsiedel einer jüdischen Deputation ertheilte categorische Bescheid, es werde, so lange er an der Spitze der Regierung stehe, eine Veränderung in den Verhältnissen der Juden Sachsens nicht ein treten. — Da war es denn ein kühnes Unternehmen, einen Verein zu gründen, dem unter diesen Umständen jede Bedingung des Erfolges abging. Die Kinder in die Fremde zur Erlernung eines Handwerks senden, das sie in der Heimat nimmer werden ausüben können, lag nicht hierin von vorn herein ein Unterbinden der Pulsadern des Unternehmens? War es nicht gleichsam ein Verbrennen der Schiffe, die heranwachsende Generation anzuleiten, den bisherigen Nahrungszweig zu verwerfen, ohne ihr Aussicht auf einen änderen ihr erreichbaren zu bieten? Aber der von Vertrauen und dass das Recht doch endlich Anerkennung finden müsse, gehobene Wille, schrack nicht zurück; Beer fühlte, dass das ihm vorschwebende doppelte Ziel, Veredelüng der Jugend durch Erziehung zum Nützlichen und die herbeizuführende Abschaffung der judenfeindlichen Gesetze nur auf diesem Wege zu erreichen sei, und er rief mit ungebeugtem Muth den Mendelssohn-Verein in’s Leben. Aber der Kampf beschränkte sich nicht auf das praktische Gebiet, er galt auch den höheren Interessen des Glaubens. Es ist das Merkmal des bösen Gewissens, dass es das Geständniss der bösen That nicht an sich herankommen lassen will, es sucht durch einen psychologisch leicht zu erklärenden Prozess in einem hinterher aufgefundenen Vorwand den das begangene Unrecht rechtfer-

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