Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Gegenwärtiges Verhälniss der Israeliten in der Pfalz
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 447 (sequence 7)
- Language
- German
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447 in der Pfalz, ligionsunterricht an Sabbath־ und Feiertagen in den Synagogen zu erhalten. 1. Die Bildung der Bezirke für die isr. Religionsschulen und die Gehaltsregulirung für die an solchen ange stellten Lehrer nach örtlichen und individuellen Verhältnissen wird freier Uebereinkunft der Betheiligten, unter Bestätigung der königl. Kreisregierungen, und im Mangel einer solchen Uebereinkunft der Entscheidüng der Kreisregierungen, vorbehaltlich der Vorbe Scheidung der etwaigen Beschwerden, überlassen. m. Die Errichtung eigener, jüdischer Volksschulen ist nir־ gends zu verhindern. n. Es erscheint zweckmässig, die Dienste der jüdischen Vorsänger mit denen der Religionslehrer zu vereinigen, um letztere besser zu remuneriren und vor etwaigem Entgegenwirken jener zu sichern. Diese Vereinigung ist daher nach Vernehmung der Gemeinden und Rabbiner thunlichst zu bewerkstelligen und zu begutachten, inwiefern sich ein allgemeines Verbot künftiger Anstellung besonderer Vorsänger begründen dürfte. 0. Wenn auch die Vorsänger und Religionslehrer zu entscheiden haben, ob sich das Schlachtvieh zum Genuss für die Juden nach ihren Religionsbegriffen eigne, so scheint doch deshalb das Schächten des Schlachtviehes durch die Vorsänger und Religionslehrer nicht nöthig, vielmehr ist dafür zu sorgen, dass diese Diener des Cultus das Schächten allenthalben, wo es nach den Verhältnissen vermieden werden kann, nicht selbst vornehmen. Die Bürgermeisterämter werden demnach angewiesen, sowohl die in ihrem Amtsbezirke aufgestellten Rabbiner, als auch die Vorsteher jüdischer Gemeinden hiervon in Kenntniss zu setzen, und zwar mit dem Bemerken, dass die Prüfung derjenigen Israeliten, welche als Religionslehrer, sei es an öffentlichen Schulen oder in Privathäusern, fernerhin verwendet werden wollen, alljährlich im Monat September zu Kaiserslautern stattfinden, der Tag