Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Gegenwärtiges Verhälniss der Israeliten in der Pfalz
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 445 (sequence 5)
- Language
- German
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445 in der Pfalz. 9. Der Gehalt des Rabbiners wird von der isr. Gemeinde festgesetzt, welche die Errichtung einer Synode nachsucht. Die Reparation auf die einzelnen Glieder der kirchlichen Gemeinde wird von derselben entworfen und von der Regierung executorisch erklärt. Die Zulassung des in Frankfurt a./M. zu constituiren» den Vereins zur Begründung einer Wittwen- und Waisenkasse für Rabbiner und isr. Prediger Deutschlands nach den Vereinsstatuten vom 1. December 1850 ist in Baiern Allerhöchst genehmigt. Ausschreiben vom 14. Juli 1851, ad Num. 18,215P. 10. Die Judenkinder beider Geschlechter sind, gleich jenen der übrigen königlichen Unterthanen, zum öffentlichen Schulbesuche in Städten und auf dem Lande verbundeil, und sie erhalten, mit Ausnahme der Religionslehre, gleichen Unterricht mit denselben, unter Beobachtung aller, über das Schul- und Erziehungswesen bestehenden Verordnungen; der Zutritt zu allen höheren Lehranstalten ist ihnen gestattet. 11. Den Juden ist bewilligt, eigene Schulen zu errichten, wenn sie ein anständiges und zweckmässiges Local ausmitteln und vorscliriftsmässig gebildete und geprüfte Schullehrer aufstellen, welche königl. Unterthanen sind. Die Lehrer sind an den allgemeinen Lehrplan gebunden. In Betreff des Religionsunterrichts für die isr. Jugend haben Se. Majestät der König unter dein 28. Febr. 1828 folgende Bestimmungen zu ertheilen. geruht: a. Als Lehrer der isr. Religion, sowohl in öffentlichen Schulen als in Privathäusern, dürfen nur Inländer aufgenommen und beibehalten werden, welche guten Leumund besitzen und ihre Befähigung bei einer Prüfung nach bezeichneter Art erprobt haben. b. Die Prüfung soll umfassen die Elementar-Unterrichtsgegenstände, die hebräische und deutsche Sprache, den isr. Lehrbegriff, die jüdische besonders biblische Geschichte, die Auslegung der heil. Schrift, die Kenntniss ihrer besonders wichtigen und schönen Stellen, die gewöhnlichen Gebete, die Erläuterung und Deutung des jüdischen religiösen Ceremoniels und Ri-