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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 10 · p. Seite 390

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 10
Article
Die Leichenfeierlichkeiten im nachbibl. Judenthume
Date
1861-01-01
Page
Seite 390 (sequence 15)
Language
German
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390 Die Leiclienfeierlichk eiten imnaclibibl. Judenth; ges stimmte ein Klageweib den Träuergesang an und begleitete sich selbst mit der Tambourine, während die übrigen Frauen mit einstimmten und in die Hände klatschten64). Ungeachtet man dem. Tode - die Aufhebung und Nivellirung aller im Leben bestandenen Unterschiede zugestand — das grosse wie das kleine Mass, sagten die Talmudisten, wälzt sich in die Gruft65) —, ungeachtet man sogar die von der Religion gezogene Scheidewand fallen liess und nichtjüdischen Leichen neben jüdischen einen Platz gönnte (Gittin 61a), wurde dennoch das Verbrechen weniger zur eigenen Sühne, als zur Warnung für die Ueb erleb enden selbst in der letzten Ruhestätte gekennzeichnet. Dem Selbstmörder wurde nur ein Th eil der jedem an deren Todten zugestandenen Ehren gegönnt (Semach.il, 1—3). Den Apostaten, der sich feindlich gegen *seine Mutterreligion kehrte, traf eine noch grössere Strenge (ib. II, 10). Der anerkannte Bösewicht wurde nicht neben dem bewährten Frommen gebettet (Synh.47a) —: eine Sitte, die später, als man dem Grundsatze: de mortuis nil nisi bene zu huldigen anfing, ganz ausser Gebrauch kam (Menasse b. Israel, □נשמח היי? Abschn. II, '§ 26). Für die gerichtlich zum Tode Verurtheilten veranstaltete der Gerichtshof eine vorläufige Beerdigung in besonderen, für diese Fälle bestimmten Ruhestätten, aus denen die Angehörigen der Verurtheilten das Knochengerüste nachträglich in'8 Familienbegräbniss übertragen konnten (Synh. 46 a). Ebenso durften die Leichen der in den Zufluchtsstätten verstorbenen unvorsätzlichen Mörder nach dem Tode des Hohenpriesters wieder in die Heimath geschafft werden, während umgekehrt das funus der vor dem Beziehen des Asyls Verstorbenen die Wanderung dahin antreten musste (Maccoth 11b). Die in den Zufluchtsstätten zuständigen Leviten wurden ausserhalb derselben beerdigt, wahrscheinlich um nicht in Gesellschaft von Verbrechern zu ruhen (ib. 12a). Die im Kriege Gefallenen wurden auf dem Schlachtfei de bestattet (Erubin 17a)6G). An den Tod auf offener See, wo von jeder Beerdigung abgesehen werden musste, wurde mit Schrecken gedacht (Kohel. R. 3, 2). 64) שו״ת ריב״ש Kr. 158. lieber einzelne Gebräuche der ägyptisehen Juden vgl. Responsen des Maimonides Nr. 84. e5-) קבא רבא וקבא זוטא מיגנדר ואזי^ י^שאול (Jebam. 17a). 66)־ Verschieden.© bei den Juden des' Mittelalters geltende und

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