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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 10 · p. Seite 382

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 10
Article
Die Leichenfeierlichkeiten im nachbibl. Judenthume
Date
1861-01-01
Page
Seite 382 (sequence 7)
Language
German
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882 Die Leichen Feierlichkeiten im nächbibl. Judenth. 4• bis zum Erbbegräbniss der davidischen Familie wurde mit Tapeten (טפטילת) belegt (Ecba Rabba, Eiul. § 25). Der kostbar verzierte Sarg des Herodes wurde nach; der Schilderung bei Josephus (Ant. XVII, 9, 3; debello jud. 1,33-9) von den Sehnen und nächsten. Anverwandten getragen — wie es überhaupt allgemeine Sitte• war, dass die Angehörigen und Freunde des Verblichenen zunächst zu den letzten Liebesdiensten zugezogen wurden42) —; diesen folgten die nach Nationalitäten und Regiinentern gesonderten Kriegsmannschaften in voller Rüstung und unter Anführung der Generäle und Centurionen. Den Schluss bildeten fünfhundert Räucherwerk tragende Diener. Bei der Beerdigung eines Mitgliedes der königlichen Familie folgte der König selbst nur •selten dem Leichenzuge; in der Regel zog er sich bei dieser Gelegenheit in seine Gemächer zurück (Synh. 20a). Ein unumgängliches Zubehör des Leichenzuges bildeten ausser den Fackeln (נר של מתים Beraeh. 53a) und der feierliehen von Posaunen43) und Flöten (]הלילי) zusammengesetzten Musik die Naenien der bestellten Klageleute. Das bezahlte Jammern scheint jedoch hier nicht, wie bei den Römern, das ausschliessliche Monopol der-praeficae gewesen zu sein, man findet im Gegentheil sehr oft den Klagemann (ספרן) angeführt. Zwei Flöten und ein Klageweib (מקוננת) bildeten das gesetzliehe Minimum der Vocal- und Instrumentalbegleitung bei Leichenbegängnissen (Keth. 46b). In Galiläa war den Klageleuten ihre Stellung im Zuge vor, in Judäa hinter der Bahre angewiesen44). Cant. c. 8, 2: אית אתרין צווחין לבית אבל בית קצופה und Midr. Psalm iß6, 16: אית אתרין דקרין לאבלא קיצפא. 42) R. Jehuda hanasi verordnete letztwillig: מי שנטפל בי בחיי יטפל בי במוחי (jer. Kiiarm 1. 1.). 43) שפורא דשכבא, שפורא (Ketlmb. 17a; Moed K 27h). Die hyperbolisclie Anzahl der von Rechtswegen mitwirkenden Musikanten ist nicht streng zu urgiren. 44) Sabb. 153a; Was in dem talmudischen Bericht von Galiläa und Judäa, wird in Semach. III, 6 von Jerusalem und Juda ausgesagt. Die an letzter Stelle, versuchte Motivirung, dass die Jerusalemer, in ihren Leichenreden sich auf die wirklichen Verdienste des Todten beschränkten, während die Judäer hyperbolische Lobeserhebungen nicht scheuten, rührt offenbar aus einer späteren Zeit her, in welcher der urspriingliche Brauch’ bereits aus dem Leben geschwunden war.

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