Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Worms und des deutschen Städtewesens
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 374 (sequence 14)
- Language
- German
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374 Zur Geschichte der Juden in Worins 3. Die Juden dürfen Häuser bauen und sind diese zehn Jahre steuerfrei. 4. Die Judensteuern sollen ermässigt werden, wofür aber die Juden versprechen, stets der Stadt Worms treubleiben zu wollen und von Kaiser zu Kaiser sich dieses confirmiren zu lassen. Die Rechte des Bischofs sollen jedoch ungekränkt bleiben. 5. Die Juden versprechen, in mehreren Raten der Stadt Worms 1200 Fl. zu geben, und überdies jährlich zu Pfingsten 60 Fl.1) Ausserdem zahlten die Juden zu Worms dem Kaiser jährlich50 ־ Fl. als Cronsteuer und Opferpfennig2) (Beiläge XXVIII). Das neunzehnte Jahrhundert stellte neue Grundlagen auf, die wir hier weiter keiner Erörterung unterziehen. Wir haben vier Jahrhunderte, wenn auch nur in den äussersten Umrissen gezeichnet, unseren Lesern vorgeführt. Die Tliränenfluth, die von jammernden Vätern, von herumirrenden Müttern, von verlassenen Waisen vergossen wurde; die Ströme von Blut, die in dieser Stadt geflossen, sie würden hinreichen, alles das zu verlöschen und der Vergessenheit anheimzugeben, was die Privilegien der Juden zu Worms enthalten. Doch ״die Weltgeschichte ist das Weltgericht;“ sie flucht nicht wie jener Sänger und lässt den Verbrecher vergessen werden; sie lohnt und straft. Die neue Zeit hat Vieles gesühnt und versöhnt, was die alte und vergangene verschuldete. Wir erwarten aber noch ein weiteres Resultat: Die Geschichte kennt kein Beispiel, dass ein Volk, welches nach allen Ecken und Enden zerstreut ist, welches Jahrhunderte lang die furchtbarste Marter und Qual zu erdulden hatte, dessen Märtyrer zahllos sind, seinen Schwerpunct stets in sich getragen, und so oft es auch zu Boden geworfen wurde, ’) Vielleicht stellt mit diesem Vertrage die Inschrift in der Sjmagoge in Verbindung, welche Lewj^son ״Nafscliot Zadikim“ 8. 108, IV. mittheilt. 2) Nummus aureus und aureum coronarium.