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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 10 · p. Seite 367

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 10
Article
Zur Geschichte der Juden in Worms und des deutschen Städtewesens
Date
1861-01-01
Page
Seite 367 (sequence 7)
Language
German
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und des deutschen St'ädtewesens. 367 ftihrer (wer sie auch seien) zu bestrafen: ״Wann wir vnns dan tragenden kayserl. Amptes halben in allerweg schuldig erkennen, auch an sich selber genzlich gemaint seindt Ynnser vnd des hayligen Reiches Camerknecht die Juden, wider allen gewalt vnnd vorbruerte Vngebuer . . . zu Bestraffung fürzuwenden“ (Beilage XVIII), Die Woranser wussten bereits durch jahrelange Erfahrungen, dass die Dinge auf dem Papier viel ärger dargestellt werden, als sie in der Wirklichkeit sind. Nicht umsonst hat die Göttin der Gerechtigkeit das Schwert in der Hand. Entfällt ihr dieses, so würde ihr auch bald die Wage entwunden werden. Wehe dem Staate, der Gesetze und Rechte aufstellt, die freventlich verletzt werden, ohne dass der Frevler eine Strafe zu fürchten hat. Hervorheben müssen wir jedoch, dass hier zttm ersten Male berichtet wird, der Magistrat habe sich der Juden bei dieser Austreibung angenommen, und diesem trägt der Kaiser auf, der eingesetzten Commission die nöthigen Auskünfte und die gewünschte Assistenz zu geben (Beiläge XIX). Die Commission scheint hierauf ein Gutachten abgegeben zu haben, des Inhalts, dass die Juden höhere Interessen gefordert, als sie zu nehmen berechtigt waren, ferner verweisen sie auf die Reichsverfassungen, welche die Juden in manchen Beziehungen beschränken. Der Kaiser will diese Bemerkungen in Betracht nehmen, jedoch wünscht er, dass vor Allem die Judenschaft ,,sowohl in genere als in specie ohne Aufenthalt restituiret werde‘‘ (Beilage XX). Der Herbst nahte heran und immer noch war es den Juden nicht gegönnt, in ihre Wohnungen zurückzuziehen. Noch mehr aber, sie hatten in diesen Wohnungen so manches für das Leben Nothwendige, da sie ihre meisten Habseligkeiten daselbst zurückgelassen. Aber die Bürger von Worms gestatteten den Juden nicht, diese Gegenstände zu holen, und wieder musste der Kaiser ermahnen, 20. August 1615 (Beilage XXI), dass die Commission dahin trachte, damit die Juden vor dem Einbrüche der Winterszeit, in ihre Wohnungen eingelassen werden.

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