Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Worms und des deutschen Städtewesens
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 366 (sequence 6)
- Language
- German
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366 Zur Geschichte der Juden in Worms Aus der kaiserlichen Inhibition, 2. October 1614 (Beiläge XVI) entnehmen wir ferner, dass man die Administrirung der Justiz in Bezug auf Juden nachlässig versah, Criminalprocesse aber ganz ״vnförmblich“ führte; überdies wurden die Pfänder, welche den Juden nach dem Aussprache der Obrigkeit zugefallen waren, wieder weg genommen. In dieser Inhibition wird neuerdings verlangt, dass die Schenkungsurkunde von Karl IV. vorgelegt werde, um sie mit den anderen vorhandenen Urkunden vom Bischof Emerich und von Karl V. zu vergleichen. Am 23. April 1615 setzt Matthias (Beilage XVII) eine Commission ein, bestehend aus Friedrich, Pfalzgraf bey Rhein, und Philipp Christoph, Bischof zu Speyer. Diese sollen die streitenden Parteien vor sich rufen und sich über Alles genau informiren und ein Urtheil fällen, welches sie dem Kaiser unterbreiten, der sich die Genehmigung vorbehält. .Während dieser Verhandlungen und bis zur Entscheidung sollen die Juden ״bey Ihren habenden freiheiten und der Ortten hergebrachte häuszliehe Wohnung vnbedrangt gelassen, was Ihnen abgenommen, soll restituirt und Victuallen und sonstige unentbehrliehe Kotdurften nicht gesperrt und verhindert werden.“ Bevor jedoch diese Commission eingesetzt war und irgend welches Resultat haben konnte, hatten die Worin- 8er, die .Zünfte an der Spitze, Lynchjustiz geübt. Am Ostermontag, 10. April, rottete sich der Pöbel zusammen und jagte die Juden sammt Weibern und Kindern ausserhalb der Stadt. Es fehlte dabei auch nicht, wie vorauszusetzen ist, an anderen Gewaltmassregeln. Dieser Excess ist um so weniger überraschend, da die Wormser nur zu sehr überzeugt waren, dass sie kein grosses Wagniss unternehmen. Trotz aller kaiserlichen Briefe, trotz aller Drohungen, trotz aller Ermahnungen geschah den Wormser Bürgern nichts. Warum sollten sie nicht auf dem Wege weiter fortgehen, den sie als recht erkannten? Der Kaiser sagt zwar in dem Briefe an den Bischof von Speyer, den er zum Commissar ernannt hatte und welehern er unter den gegebenen Umständen vor Allem aufträgt, die letzten Excesse zu untersuchen und die Rädels-