Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Worms und des deutschen Städtewesens
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 363 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/2829132-2829262-2829273-2858024--06289-2858038- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
und des deutschen Städtewesens. 363 Kaiser und dem Bischof Trotz bieten konnten. Wir hekennen aufrichtig, dass uns die Erhaltung dieser Scheinmacht des Kaisers ganz räthselhaft erscheint, und begreifen wir nicht, wie sie sich so lange erhalten konnte. Ein Staatsmann der neuen Zeit hat den Satz aufgestellt: Gott hat dem Menschen die Sprache gegeben um die Gedanken zu verbergen, und dieser ist das Schlagwort der Diplomatie geworden. Wir glauben zwar, dass die Diplomatie so alt wie das staatliche Leben ist. Die Bibel selbst lässt Streiflichter auf das diplomatische Leben fallen, welche sehr belehrend sind. Wir können aber unmöglich glauben, dass diese, kaiserlichen Mandate und Erlässe blos zur Beruhigung der Juden waren, und es dürfte dieser Vorgang ohne Beispiel sein, dass regierende Kaiser, mit Machtvollkommenheit ausgerüstet, so ohnmächtig einer Stadt gegenüber gewesen sind. Es lässt sich mit unseren heutigen Anschauungen über einen herrschenden Fürsten, und würde er das kleinste Ländchen regieren, nicht vereinbaren, es für •möglich zu halten, dass eine Stadt in der Weise ihren Ungehorsam bekunden dürfte. Belagerungszustand und wie diese Mittel heissen, würden bald eine derartige Stadt belehren, dass sie zu gehorchen habe; hier jedoch fallen harte, tief-, einschneidende Worte, aber in der Ueberzeugung, dass sie weiter keine Folge haben, fühlen sich die Wormser sicher. Kaiserliches Ansehen und kaiserliche Macht waren in Deutschland blos dem Begriffe nach vorhanden, und darum konnten auch fremde Mächte so leicht Deutschland bedrohen. Es ist noch überdies zu beachten, dass die Wormser nicht im Rechte waren. Der Beweis dafür ist: Der Vertrag mit dem Bischof Emerich ist der erste, der mit den Juden in Worms geschlossen wurde. Es stand diesem also ursprünglich das Recht bezüglich der Juden zu, denn dieser erhielt die Juden zu Lehen. Der Stadt Worms wird darin nicht gedacht. Karl IV. schenkte die Juden mit ihrem ״Leib und Gut“ den Wormser Bürgern, und dieses ist der Rechtstitel, nach welchem sie im Jahre 1557, wie erwähnt, den Vertrag auf 4 Jahre mit den Juden schliessen. Es ent- 29°