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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 7 · p. Seite 279

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 7
Article
Aus der Vorzeit
Date
1861-01-01
Page
Seite 279 (sequence 6)
Language
German
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Notizen. 279 Kleine Ursachen, grosse Wirkung. Ein Jude und zwei spielende Schornsteinfeger in Wien höhnten einander wechselsweise am Peter vor dem Hause des Hoffaktors Samuel Oppenheimer. Die ßumorknechte verjagten den einen gar zu ausgelassenen Jungen durch ein paar Jagdhiebe. Die Zuschauer fanden es empörend, dass ein Christ um eines Juden willen geschlagen, würde, die Gassenjungen warfen sogleich mit den Eiern der dort sitzenden Bauernweiber dem Oppenheimer die Fenster ein. Als die Eier gänzlich all waren, griff man auch nach Steinen, und da der starke Wachtposten am Peter diesem Unwesen ruhig zusah, wurde das Haus erbroeben und geplündert, viel Geld und Kostbarkeiten geraubt, alte Schriften und Handelsbücher zerrissen, prächtige Geräthe zum Fenster herausgeworfen und den Weinfässern die Böden eingeschlagen. In verborgenen Gewölben eingeschlossen, retteten die Juden kümmerlich ihr Leben. Jetzt erhielt die Hauptwache den ersten Befehl, der Baserei ein Ende zu machen, es koste, was es wolle. Nachdem sie fruchtlos gewarnt, feuerten sie unter den Haufen, der sich schnell verlief. Weil aber die Unruhe bis zum späten Abend fortdauerte und die ganze Stadt in Bewegung war, wurden am Graben, am Stephansfreithof, unter den Tuchhauben und am Peter selbst Kanonen aufgeführt, und am frühen Morgen die Bädelsführer, ein Schwertfeger und ein Bauchfangkehrer, die man aus dem Bette geholt, an die Fenstergitter des Judenhauses aufgeknüpft, sohier unter Trompetenschall Allen Amnestie verkündet, die das Geraubte auf die Schranne zurückbringen würden. (Ilormayer, 8. 20—21.) Ein eigenthümlicher Erwerbzweig. Die jüdischen Cultusdiener waren nie reichlich salarirt und darum von jeher seihst hei eingeschränktester Lebensweise auf Casualien und Privatgeschenke angewiesen. ׳ Zu den Emolumenten der Babbinen gehörte nun auch der aus der Verleihung des Chaberstitels hervorgehende Ertrag. In Mecklenburg wurde im vorigen Jahrhundert obrigkeitlich festgesetzt, was für diesen Titel bezahlt werden müsste. Der mecklenburgische Landrabbiner war deshalb ganz besonders freigebig mit der Ausspen-

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