Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Geschichte der Juden in der Residenzstadt Hannover
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 256 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 85% known words query
- IRI
…/2829132-2829262-2829270-2857861--06159-2857886- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
256 Geschichte der Juden und Verwandten heimlich noch öffentlich weder in voller noch nüchtern Weise nichts einbilden noch in einige Disputation einlassen oder auch wieder Unser Kircheii-Ordnung andern Unser« Unterthanen zum Aergernüsz etwas handeln oder fürnehmen, sondern sich dessen gäntzlich und alle enthalten, auch in Unserni Fürstenthumb aller und jeder verbotener wucherischen, hochschädlichen Contract und Handel, dadurch Unsere Unterthanen ausgesogen oder gäntzliclien an den Bettelstab gedrungen werden möchten, entäussern, sondern vielmehr sich mit Einbringung allerhand nützlicher und nöthiger Wahren eine Wo 11feiligkeit zu stiften, dadurch Unsere Unterthanen befördert werden möchten, sich befleiszigen,' zu der B eh uff ihnen in Unser« Fürstenthumb mit Unser« Ambten und Befelchhabern auch andern Unterthanen Christliche, billige, ehrbare, aufrichtige, unverbotene und unsträfliche Commereia und Handel zu treiben, und in Contract, dar durch der gemeine Nutz befördert werde, ehmilassen frey und bevor stehen, auch unverbotten und unbenommen seyn soll; Was sie auch an Pferden, Vieh und andern Wahren zu feilen Hauff und allbereit unvorsagt und unverkauft durch Unsere Fürstenthumb und Lande treiben und bringen zu Unser Behuef, Unser« Ambtleuten für allen andern zu kauff biethen und auf begeren um einen ziemlich redlich Hauffgeld ohne alle Uebersetzung zukommen lassen. Wie ihnen dann auch hinwieder erlaubet seyn soll mit Unser« Ambtleuten umb das auf Unser« Ambten zu verkaufen, auch mit unser« Bergwercks-Verwaltern, Zehendnern und Befehlchhabern umb Unsere Berg- und andere Wahren als vergossen Bley, allerhand Art Meszing, Eisen, Schwebet, weissen, blauen, schwartzen und gelben Vitriol, Munition Kugeln, gegossen Munition und Stein-Büchsen, Alabaster, Marmel, schwarzen Dutz1) und Mühlensteine, zu Wasser, Winde und Lande gerichtet, über und unterschlechtig2), wie man die nach ihrer Grösse und Art bedürfen würdet und andern unterschiedlichen Bergkarten, Materialien und Wahren, wie die der liebe Gott jederzeit verleihen und geben wirdet und von Wochen zu Wochen zugemachet und gewonnen werden und nicht allbereit versagt, zu bandeln und gegen Entrichtung gebührliches Wagegeldes und Zoll an öhrter und ende ihrer Gelegenheit zu verführen, zu verhandeln und zu verschaff fen und in allewege unärgerlich, friedfertig und gleidlich sich verhalten sollen: Da auch ihrer etliche bedacht möchten seyn, sich unter Uns haüszlich nieder zu lassen und zu besetzen und deswegen sich bey Uns angeben würden, wollen Wir uns nach Gelegenheit auch ferner Condition gegen den -oder dieselbigen ג) d. i. eine Art Mergel. 2) d. h. je nachdem das Wasser das Bad von oben oder von unten treibt.